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Der Aufgabenbereich Kommunalaufsicht nimmt die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wahr, mit Ausnahme der Großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen. Dazu gehört auch die Aufsicht über gemeindliche Eigenbetriebe, Gemeindeverwaltungsverbände, örtliche Stiftungen und Zweckverbände.

Aufgaben im Einzelenen:

  • Rechtsaufsicht, das heißt die Kontrolle der Gesetzmäßigkeit bei den kreisangehörigen Gemeinden (ohne die Große Kreisstadt Waldshut-Tiengen), Gemeindeverwaltungsverbänden und Zweckverbänden
  • Beratung der kreisangehörigen Gemeinden auf allen Gebieten der kommunalen Selbstverwaltung
  • Prüfung und Genehmigung der Haushalte der Kreisgemeinden
  • Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters
  • Widerspruchsbehörde für Bürgerinnen und Bürger in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinden, z.B. Gebühren und Steuern
  • Prüfung von Gemeinderatsbeschlüssen und Verträgen
  • überörtliche Prüfung der Gemeinden mit weniger als 4.000 Einwohnern
  • Vorprüfung und Beurteilung von Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen für Investitionen
  • Genehmigung von Zweckverbänden und öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen
  • Prüfstelle für Vergaben der Gemeinden in Bausachen oder für Lieferungen und Leistungen
  • Wahrnehmung von Aufgaben als oberste Dienstbehörde bzw. Dienstvorgesetzter für die Bürgermeisterinnern und Bürgermeister