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Sozialversicherung

Grundsätzlich sind alle erwerbsfähigen (über 15 Jahre alt) Bürgergeldempfänger über das Jobcenter gesetzlich kranken- und pflegeversichert.

Krankenversicherung

Bei Bürgergeldbezug werden Sie von uns bei Ihrer Krankenkasse pflichtversichert. Die Anmeldung erfolgt elektronisch an Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Sollten Sie Bürgergeld nur darlehensweise erhalten oder waren Sie zuvor privat krankenversichert, prüfen wir die darlehensweise Übernahme der Beiträge oder die Möglichkeiten der Übernahme Ihrer privaten Krankenversicherungsbeiträge im Basistarif.

Rentenversicherung

Ihre Zeiten mit Bürgergeldbezug werden als Anrechnungszeiten anerkannt und der Deutschen Rentenversicherung jährlich übermittelt.