Öffnungszeiten
| MO: | 08:30 - 12:30 Uhr |
| DI: | 08:30 - 12:30 Uhr |
| 13:30 - 18:00 Uhr | |
| MI: | geschlossen |
| DO: | 08:30 - 15:30 Uhr |
| FR: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Vor- / Familiennamensänderung
| Kurzbeschreibung: | Der Vor- / Familienname eines deutschen Staatsangehörigen kann auf Antrag geändert werden, sofern der Namensträger durch seinen Namen beeinträchtigt ist und ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt. Die Namensänderung hat Ausnahmecharakter. Es empfiehlt sich, vor einer Antragstellung persönlichen Kontakt aufzunehmen. |
| Verfahrensablauf: | Bewohner des Landkreises Waldshut (außer Verwaltungsgemeinschaft Bad Säckingen und Einwohner der Stadt Waldshut-Tiengen) können einen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt für öffentliche Ordnung und Ausländerwesen des Landratsamtes Waldshut einreichen. |
| Für Bewohner der Verwaltungsgemeinschaft Bad Säckingen (Gemeinden Bad Säckingen, Herrischried, Murg, Rickenbach) ist das Standesamt Bad Säckingen zuständig. | |
| Für die Einwohner der Großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen mit allen Ortsteilen ist das Standesamt Waldshut zuständig. | |
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Erforderliche Unterlagen: |
Je nach Einzelfall können zur Bearbeitung weitere Unterlagen erforderlich werden. |
| Kosten: | Bei der Gebührenfestsetzung werden der Verwaltungsaufwand sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Antragstellers/Antragstellerin zugrunde gelegt. Die Gebühr für eine Vornamensänderung kann bis zu 255,-- €, für eine Familiennamensänderung bis zu 1.022,-- € betragen. |
| Rechtgrundlage: | Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 05.01.1938 mit späteren Änderungen |
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