Ausbildungsförderung / BAföG
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) besteht für schulische Ausbildungen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ausbildungsförderung.
Die Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG (Meister-BAföG) soll Nachwuchskräften helfen, ihre Vorbereitung auf einen Fortbildungsabschluss zu finanzieren, der ihnen einen beruflichen Aufstieg ermöglicht.
Ihre/n Ansprechpartner/in für Auskünfte und Anträge finden Sie hier.
| Buchstabe | Ansprechpartner/in | Telefon-Nr. |
| A - L | Frau Thoma | 07751/ 86-4336 |
| S - Z | Frau Maier | 07751/ 86-4337 |
| M - R | Herr Mair | 07751/ 86-4334 |
Weitere Informationen
Informationen und Gesetzestext BAföG
BAföG: Online-Antrag jetzt starten!
zum Seitenanfang





