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News-Detail

29.03.12 11:30 Alter: 1 Jahr(e)

Zurruhesetzungsverfahren gegen Bürgermeister Moosmann

 

Widerspruch vom Landratsamt Waldshut zurückgewiesen

Mit Bescheid vom 24.02.2012 hatte das Landratsamt Waldshut einen Zurruhesetzungsbescheid gegen Bürgermeister Moosmann wegen Dienstunfähigkeit verfügt. Der von Herrn Moosmann beauftragte Rechtsanwalt hat dagegen mit Schreiben vom 22.03.2012 fristgerecht Widerspruch eingelegt. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage hat das Landratsamt Waldshut mit Bescheid vom 28.03.2012 den Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen. Nach Bekanntgabe hat Bürgermeister Moosmann nun die Möglichkeit, Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht Freiburg innerhalb eines Monats zu erheben.




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