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News-Detail
Flughafen Zürich - Ausnahmegenehmigung zur Nutzung deutschen Luftraums am Schweizer Nationalfeiertag, 01. August 2012
Wie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Berlin, mitgeteilt hat, werden für den schweizerischen Nationalfeiertag in der Nacht des 1. Augusts 2012 die in der aktuellen Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung veröffentlichten Beschränkungen für An- und Abflüge des Flughafens Zürich hinsichtlich der Nutzung des deutschen Luftraumes ausgesetzt. Dies bedeutet, dass in dieser Zeit Anflüge von Norden über das Kreisgebiet zur Landung auf den Pisten 14 und 16 erlaubt sind.
Die Ausnahmegenehmigung habe, so das BMVBS weiter, wie in den Jahren zuvor nur Bestand, wenn, wie im Antrag des Schweizerischen Bundesamtes für Zivilluftfahrt ausgeführt, Feuerwerkskörper die sicheren An- /Abflüge auf die anderen Betriebspisten gefährden würden.
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