Erdwärmenutzung/Geothermie
Jedes Vorhaben zur Erdwärmenutzung mittels Erdwärmesonden oder Grundwasser-Wärmepumpen ist im Landkreis Waldshut beim Landratsamt - Amt für Umweltschutz und dem Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) anzuzeigen.
Auch sonstige Bohrungen sind beim Landratsamt anzuzeigen.
In Wasserschutzgebieten sowie bei nicht sicher beherrschbaren Untergrundverhältnissen ist dem Grundwasserschutz Vorrang vor der Erdwärmenutzung durch Erdwärmesonden einzuräumen. In der weiteren Wasserschutzgebietszone IIIB sind Ausnahmeregelungen im Einzelfall und unter Auflagen möglich.
Hier können Sie sich zusätzlich informieren:
Umweltministerium Baden-Württemberg - Informationen, Leitfaden, Berechnung Temperaturfeld, etc.
Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg - Informationen, downloads, etc.
Wirtschaftsministerium - Geothermie
Wirtschaftsministerium - Wärmepumpen
Klimaschutz- und Energieagentur - Empfehlungen
Bundesverband Geothermie - Allgemeine Informationen
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