Bekanntmachungen
Ämter Landkreis Waldshut
Amt auswählen
Online-Bürgerportal
Service auswählen

Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) aus dem Jahr 2000 verfolgt ein ganzheitliches Schutz- und Nutzungskonzept für die europäischen Gewässer. Ziel ist bis spätestens 2027 den „guten Zustand“ der Gewässer zu erreichen.

Der „gute Zustand“ umfasst einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer sowie die Schaffung eines guten chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwassers.

Defizite hinsichtlich des Grundwassers bestehen im Landkreis Waldshut nur in wenigen Bereichen. Bei den Oberflächengewässern besteht dagegen noch großer Handlungsbedarf.

Die häufigsten Ursachen, warum ein „guter Zustand“ bei Flüssen und Bächen bislang nicht erreicht wird, sind:

  • die zu hohen – z.B. aus der Landwirtschaft stammenden - Belastungen durch Nährstoffe, Feinsedimenteinträge und Pflanzenschutzmittel sowie
  • die Veränderung der Gewässer durch Verbauung und Begradigung sowie die durch Wehre oder Abstürze unterbrochene Durchgängigkeit.

Handlungsbedarf besteht deshalb vor allem bezüglich

  • der Durchwanderbarkeit für Fische und Kleinlebewesen,
  • des Abflusses in Ausleitungsstrecken von Wasserkraftanlagen oder von anderen Entnahmen und
  • der Gewässerstruktur, z.B. bei begradigtem Gewässerlauf, gleichbleibenden Querschnitten ohne Wechsel in der Wassertiefe sowie bei untypischem Gesteinsmaterial im Gewässerbett.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat als zuständige Flussgebietsbehörde Maßnahmenkonzepte erarbeitet, um den guten Zustand zu erreichen.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt durch die jeweiligen Gewässerunterhaltungspflichtigen (Land bzw. Kommunen) und die Nutzer (z.B. Wasserkraftanlagenbetreiber).

Für den kommenden Bewirtschaftungszyklus 2022-2027 hat Baden-Württemberg am 22.12.2021 die Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete Rhein und Donau veröffentlicht. 

Weitere Informationen:

 

Ihre Ansprechperson:

Andrea Schübel, Tel.: 07751/86-3246

Rückbau des Berberich-Wehres in der Murg (2011):

Vorher ist das Wehr ein Wanderhindernis.
Vorher ist das Wehr ein Wanderhindernis.
Die Murg direkt nach dem Rückbau des Wehrs.
Die Murg direkt nach dem Rückbau des Wehrs.
Hinterher ist das Gewässer durchgängig
Hinterher ist das Gewässer durchgängig