Bachelor of Arts (B.A.) in Sozialer Arbeit
(früher Diplom-Sozialpädagogin/Diplom-Sozialpädagoge (BA))
Studiengang: Jugend-, Familien- und Sozialhilfe
Die Ausbildung im Überblick
Diese Ausbildung bietet Ihnen Ausbildung und Studium in Einem und ist zudem über den vollständigen Zeitraum voll finanziert.
Die Ausbildung zur/zum Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit (BA) verbindet ein wissenschaftliches Studium mit der praktischen Arbeit im Ausbildungsbetrieb. Sie ist damit eine attraktive und erfolgreiche Alternative zur Fachhochschule. Eine duale Ausbildung, offen für Herausforderungen, wissenschaftsbezogen und praxisnah.
In der Ausbildung wechseln sich praktische Ausbildungsabschnitte, überwiegend beim Landratsamt Waldshut im Jugendamt, mit theoretischen Studienphasen bei der Berufsakademie Villingen-Schwenningen, in der Regel im 3-Monatsrhythmus, ab.
Im Studium bei der Berufsakademie Villingen-Schwenningen werden die wissenschaftlichen und methodischen Grundlagen für die qualifizierte Tätigkeit als Sozialarbeiter/in vermittelt. Sie erhalten unter anderem Vorlesungen in den Fächern: Sozialarbeit / Sozialpädagogik, Psychologie, Soziologie, Recht und Verwaltung.
Als Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit arbeiten Sie vor allem mit Menschen in unterschiedlichen Notlagen. Während der praktischen Ausbildungsabschnitte in der Verwaltung beim Landratsamt Waldshut arbeiten Sie im Team mit erfahrenen Sozialpädagoginnen und -pädagogen zusammen und werden in verschiedenen Aufgabenbereichen an die Arbeit im sozialen Bereich herangeführt.
Sie müssen unter anderem:
- die Lebenssituation und Probleme der Betroffenen erfassen und bewerten.
- die sich hieraus ergebenden Hilfemöglichkeiten unter Berücksichtigung der
rechtlichen Grenzen prüfen.
- eine vertrauensvolle Beziehung zu den Betroffenen aufbauen
- in Bezug auf die zu erreichenden Ziele und sonstigen Rahmenbedingungen
fundierte Entscheidungen treffen.
Problemfelder, die sich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Bereich stellen, sind z.B.:
- Schwierigkeiten bei der Erziehung von Kindern
- Entwicklungsauffälligkeiten von Kindern
- Arbeiten mit straffälligen Jugendlichen
- Vermittlung von Pflege- und Adoptionskindern
- Gewalt in der Familie
- Probleme in der Ehe
- Belastungen Alleinerziehender Mütter/Väter
Die Praxisphase im 3. Studienhalbjahr findet in einer Pflichtwahlstation statt. Die Pflichtwahlstation ist ein Fremdpraktikum in einer (Ausbildungs-) Einrichtung der sozialen Arbeit, die einem anderen Arbeitsfeld zuzuordnen ist und die sich in ihren Arbeitsansätzen, Arbeitsformen, KlientInnen/-Zielgruppe deutlich von der Stammeinrichtung und dem dazugehörigen Arbeitsfeld unterscheidet. Dabei bleibt das Ausbildungsverhältnis mit der Stammeinrichtung in allen rechtlichen Vereinbarungen bestehen.
Voraussetzung für ein Studium an der Berufsakademie ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag. Im dritten Ausbildungsjahr fertigen Sie Ihre Bachelorarbeit an und schließen die Ausbildung mit der Prüfung zur/zum Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit ab.
Voraussetzungen:
Abitur (allgemeine oder der dem gewählten Studienbereich entsprechende fachgebundene Hochschulreife; die Fachhochschulreife reicht nicht aus).
Zulassung von Berufstätigen ohne Abitur:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch Berufstätigen möglich, ohne Abitur und Eignungsprüfung an der Berufsakademie zugelassen zu werden. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der BA unter dem Punkt Studium / Bewerbung.
Darüber hinaus wünschen wir uns:
- Soziales Engagement vor Beginn der Ausbildung, z.B. eine Tätigkeit in der
Jugendarbeit, Praktika in sozialen Einrichtungen, freiwilliges Soziales Jahr u.ä.
- Leistungs- und Einsatzbereitschaft
- Problembewusstsein
- Selbständiges und verantwortungsbewusstes Handeln
- Soziale Kompetenz im Umgang mit Menschen in schwierigen Lagen
Abschluss: „Bachelor of Arts" in Sozialer Arbeit
Mögliche Einsatzbereiche nach der Ausbildung
- in allen Bereichen der Sozialarbeit über den Erwerb der Grundqualifikation mit dem
Studium Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit (BA).
- in der öffentlichen Verwaltung oder bei freien Trägern über den Erwerb der
Spezialqualifikation im Studiengang „Soziale Arbeit in der Jugend-, Familien- und
Sozialhilfe.", z.B. im Kreisjugendamt, wie z.B. der Arbeiterwohlfahrt, dem Caritas-
verband, dem Diakonischen Werk, dem Deutschen Roten Kreuz
Ausbildungsbeginn:
Oktober 2014
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Ausbildungsvergütung:
| seit 1. März 2012 | ab 1. August 2013 | |
| im 1. Ausbildungsjahr | 753,26 € | 793,26 € |
| im 2. Ausbildungsjahr | 803,20 € | 843,20 € |
| im 3. Ausbildungsjahr | 849,02 € | 889,02 € |
Bewerbung:
mindestens mit folgenden Unterlagen:
- Anschreiben
- Lebenslauf
- den letzten beiden Schulzeugnissen
Bewerbungsfrist:
Bewerbungen für den Ausbildungsbeginn 2014 baldmöglichst, spätestens jedoch bis 31.12.2013.
Links:
Weiterführende Infos zu dieser Ausbildung erhalten Sie auf der Homepage der BA Villingen-Schwenningen: http://www.dhbw-vs.de unter dem Link Studiengänge.
Unter dem Link Studium können Sie sich den Studienführer im Studiengang Sozialwesen herunterladen.http://www.dhbw-vs.de/
Ansprechpartner:
Gerhard Seger, Tel. 07751/86-4317
Landratsamt Waldshut
Kreisjugendamt
Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen
E-Mail senden
Landratsamt Waldshut
Haupt- und Personalamt
Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751/86-1113
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