Staatsangehörigkeitsrecht
Wir bearbeiten folgende Ihrer Anliegen:
- Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit / Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Für Fragen, die den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit betreffen, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen der Staatsangehörigkeitsbehörde - Staatsangehörigkeitsausweis
Den schriftlichen Anträgen sind verschiedene Unterlagen beizufügen. Diese sind nach Lage des Einzelfalles unterschiedlich und deshalb bei der Staatsangehörigkeitsbehörde zu erfragen. Die Gebühr beträgt sowohl für Einzel- wie auch für Familienstaatsangehörigkeitsausweise 25,00 EUR.
Zum Fachbereich Staatsangehörigkeitsrecht gehört auch die Aufsicht über das Pass- und Meldewesen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (außer Große Kreisstadt Waldshut-Tiengen).
Ansprechpartnerinnen
Brigitte Herbst
Telefon: 07751/ 86-2130
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Susanne Bächle
Telefon: 07751/ 86-2131
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