Das sollten Sie wissen, bevor Sie reisen
Sommer ist Reisezeit. Doch aufgrund der Corona-Pandemie gilt es einiges zu beachten. Dies gilt insbesondere für Ziele, die vom Auswärtigen Amt und dem Robert-Koch-Institut als „Risikogebiet“ eingestuft werden. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Reiserückkehrer zusammengestellt.
Für Einreisende aus Risikogebieten gilt ab dem 08.11.2020:
I. Als Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen Sie sich unverzüglich elektronisch registrieren (https://www.einreiseanmeldung.de) und sich sofort in häusliche Quarantäne begeben. Es gibt Ausnahmen von der Quarantänepflicht – besprechen Sie bitte mit Ihrem Rathaus, ob für Sie eine der Ausnahmen zutrifft.
II. Ab dem 5. Tag nach der Einreise können Sie sich einer Testung auf SARS-CoV- 2 unterziehen. Diese Testung kann durch den Hausarzt oder Infektionspraxen erfolgen. Eine Übersicht finden Sie hier: coronakarte.kvbawue.de
III. Das negative Testergebnis muss in schriftlicher oder elektronischer Form bei der Gemeinde/Stadt vorgelegt werden.
IV. Die Aufhebung der Quarantäne erfolgt dann ebenfalls durch die Gemeinde/Stadt.
Die aktuellen Risikogebiete können Sie unter dem folgenden Link abrufen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Bürgerhotline Corona
Montag 8:30 - 16:30 Uhr
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