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Albtalstraße

SANIERUNG DER ALBTALSTRAßE

 

DIE VORBEREITUNGEN FÜR DAS PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN LAUFEN AUF HOCHTOUREN!

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Straßenbauamt Landratsamt Waldshut
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Bürgerinitiative pro Albtalstraße
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Bei der Albtalstraße L 154 handelt es sich um eine historische und für die Region bedeutsame Straße. Sie verbindet Albbruck am Hochrhein mit St. Blasien und besitzt eine seitliche Anbindung des Hotzenwaldes zu den Gemeinden Görwihl und Dachsberg. Mit ihren insgesamt fünf Tunnelbauwerken sowie ihren Brücken, Stützmauern und den zur talseitigen Straßenbegrenzung dienenden Granitsteinen ist die schmale, wildromantische Albtalstraße in die Liste der unbeweglichen Bau- und Kulturdenkmale in Baden-Württemberg (Begründung der Denkmaleigenschaft gemäß § 2 DSchG) aufgenommen.

Die Albtalstraße wird von Berufspendlern, Touristen und Motorradfahrern genutzt. Die beiden zuletzt genannten haben auch eine große wirtschaftliche Bedeutung für den Landkreis Waldshut. Darüber hinaus wird die L 154 in ihrer Funktion als Verkehrs- und Rettungsweg zum geplanten Kreiskrankenhaus in Albbruck stark an Bedeutung gewinnen.

Das Landratsamt Waldshut hat sich gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden und der Bürgerinitiative Salpetererbewegung pro Albtalstraße für die Sanierung eingesetzt. Nachdem lange Zeit Unsicherheit über die Zukunft der Strecke bestand, hat sich das Verkehrsministerium im Jahr 2018 entschieden, die Kosten für die Sanierung der Landesstraße zu übernehmen. Seine originäre Zuständigkeit hat das Ministerium auf das Landratsamt Waldshut übertragen, das nun Antragsteller für das Planfeststellungsverfahren ist.

1. Bereits erreicht: Voruntersuchungen, Kostenzusage und Scoping Termin

In den letzten Jahren kam es zu einer Vielzahl von Steinschlägen und Felsstürzen im Straßenabschnitt der Albtalstraße zwischen Albbruck-Hohenfels und Tiefensteiner Brücke. Aufgrund des hohen Gefährungspotentials ist die Strecke seit 2015 gesperrt. Um die Straße wieder für den Verkehr freizugeben, müssen an zahlreichen Felspartien Sicherungsmaßnamen durchgeführt werden.

Im Jahr 2018 hat das Ministerium für Verkehr entschieden, die erforderliche Böschungs- und Hangsicherung einschließlich der Deckenerneuerung zu planen und auszuführen und hat hierbei die Zuständigkeit auf das Landratsamt Waldshut als zuständige Behörde übertragen. Durch den Umfang der erforderlichen Maßnahmen ist ein Planfeststellungsverfahren notwendig. Am 25.Juli 2019 fand hierzu der erste Meilenstein statt, indem sich die Behörden, betroffene Gemeinden und Verbände zum Scoping-Termin getroffen haben.

2. Jetzt aktuell: Antrag auf Planfeststellung (Stand Juli 2021)

Der Antrag auf Planfeststellung wird unter Einbeziehung der Ergebnisse aus dem Scoping-Termin vorbereitet. Parallel hierzu wird die Entwässerung, die Deckenerneuerung und die Erneuerung einer Stützmauer geplant.

Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Felssicherungsmaßnahmen ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung sowie eine Umweltverträglichkeitsstudie mit Landschaftspflegerischen Begleitplan, da sich die Albtalstraße im FFH- und Vogelschutzgebiet befindet.

Die einzelnen nachgeforderten umweltschutzrechtlichen Gutachten sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und Natura 2000-Verträglichkeitsstudie sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Erst jetzt, nach Beendigung dieser Arbeiten, hat sich herausgestellt, wie stark durch die Sanierungsmaßnahmen in den Naturhaushalt und die geschützten Lebensraumtypen, Biotope und Habitate eingegriffen wird und welcher Ausgleichsbedarf sich hieraus ergibt. Für die Erarbeitung des umfangreichen Ausgleichskonzepts, welches zwingend für die Genehmigung der Felssicherungsmaßnahmen erforderlich ist, werden zwei weitere Jahre benötigt. 

Die aktuellen Entwicklungen wurden in der in öffentlichen Kreistagssitzung am 21.07.2021 in Höchenschwand vorgestellt,

3. So geht’s weiter:

Der Antrag soll im Sommer 2023 eingereicht werden.