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Albtalstraße

SANIERUNG DER ALBTALSTRAßE

 

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Straßenbauamt Landratsamt Waldshut
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Bürgerinitiative pro Albtalstraße
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Bei der Albtalstraße L 154 handelt es sich um eine historische und für die Region bedeutsame Straße. Sie verbindet Albbruck am Hochrhein mit St. Blasien und besitzt eine seitliche Anbindung des Hotzenwaldes zu den Gemeinden Görwihl und Dachsberg. Mit ihren insgesamt fünf Tunnelbauwerken sowie ihren Brücken, Stützmauern und den zur talseitigen Straßenbegrenzung dienenden Granitsteinen ist die schmale, wildromantische Albtalstraße in die Liste der unbeweglichen Bau- und Kulturdenkmale in Baden-Württemberg (Begründung der Denkmaleigenschaft gemäß § 2 DSchG) aufgenommen.

Die Albtalstraße wird von Berufspendlern, Touristen und Motorradfahrern genutzt. Die beiden zuletzt genannten haben auch eine große wirtschaftliche Bedeutung für den Landkreis Waldshut. Darüber hinaus wird die L 154 in ihrer Funktion als Verkehrs- und Rettungsweg zum geplanten Kreiskrankenhaus in Albbruck stark an Bedeutung gewinnen.

Das Landratsamt Waldshut hat sich gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden und der Bürgerinitiative Salpetererbewegung pro Albtalstraße für die Sanierung eingesetzt. Nachdem lange Zeit Unsicherheit über die Zukunft der Strecke bestand, hat sich das Verkehrsministerium im Jahr 2018 entschieden, die Kosten für die Sanierung der Landesstraße zu übernehmen. Seine originäre Zuständigkeit hat das Ministerium auf das Landratsamt Waldshut übertragen, das nun für die Durchführung der Sicherungsmaßnahmen zuständig ist.

1. Bereits erreicht: Voruntersuchungen und Kostenzusage

In den letzten Jahren kam es zu einer Vielzahl von Steinschlägen und Felsstürzen im Straßenabschnitt der Albtalstraße zwischen Albbruck-Hohenfels und Tiefensteiner Brücke. Aufgrund des hohen Gefährungspotentials ist die Strecke seit 2015 gesperrt. Um die Straße wieder für den Verkehr freizugeben, müssen an zahlreichen Felspartien Sicherungsmaßnamen durchgeführt werden.

Im Jahr 2018 hat das Ministerium für Verkehr entschieden, die erforderliche Böschungs- und Hangsicherung einschließlich der Deckenerneuerung zu planen und auszuführen und hat hierbei die Zuständigkeit auf das Landratsamt Waldshut als zuständige Behörde übertragen. 

2. Jetzt aktuell: Alternative Planung wird entwickelt

Die bisherigen geotechnischen Planungen und umweltschutzrechtlichen Untersuchungen an der Albtalstraße sind Grundlage für die Durchführung der Sicherungsmaßnahmen.

Die Felssicherungsmaßnahmen sollen nach neuer alternativer Planung kostengünstiger, umweltverträglicher und mit einem geringeren Verfahrensaufwand, als die bisherigen Entwürfe dies vorgeben, realisiert werden.

Das Landratsamt steht hierzu in einem sehr engen Austausch mit dem Verkehrsministerium.

3. So geht’s weiter:

Es finden Abstimmungen mit den Fachbehörden und die Abklärung weiterer Schritte statt.