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Jetzt Aktuell: Das Planfestellungsverfahren wird vorbereitet

Spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Die Felssicherungsarbeiten wirken sich auf einige streng geschützte Arten aus. Im Untersuchungsgebiet wurden Fledermäuse, Haselmäuse, Wildkatzen, Alpenspitzmäuse, Dachse, Vögel, Reptilien, Spinnen, Insekten, Käfer und Schnecken erfasst. Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:

  • Zur Vermeidung des Tötungs- und des Störungstatbestands werden für unterschiedliche Arten verschiedene Zeiträume im Jahr Bauzeitenbeschränkungen notwendig. Es verbleiben deshalb nur wenige Monate Bauzeit pro Jahr.
  • Für einige Artengruppen werden zur Minimierung des Schädigungstatbestands sehr umfangreiche Ausgleichsflächen benötigt.
  • Die Umsetzung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen nimmt sehr lange Zeiträume in Anspruch.
  • Für einige Arten muss voraussichtlich ein artenschutzrechtlicher Ausnahmeantrag gestellt werden.

 

Natura 2000-Verträglichkeitsstudie

Der Bereich, in dem die Felssicherungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, liegt vollständig innerhalb des FFH-Gebiets „Alb zum Hochrhein“ und innerhalb des Vogelschutzgebiets „Südschwarzwald“. Es ergeben sich folgende Schlüsse:

  • Im Zuge der geplanten Sicherungsmaßnahmen wird es voraussichtlich zu erheblichen Beeinträchtigungen verschiedener FFH-Arten und –Lebensraumtypen (LRT) kommen.
  • Bezüglich der FFH-Verträglichkeit kann das Projekt nur dann zugelassen werden, soweit es aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist und zumutbare Alternativen nicht gegeben sind.
  • Da prioritäre Lebensräume erheblich betroffen sind, wird eine Ausnahme durch die Planfeststellungsbehörde erforderlich werden. Die erforderlichen und durchgeführten Kohärenzmaßnahmen müssen hierfür bei der EU-Kommission angezeigt werden.

 

Umweltverträglichkeitsstudie / Landschaftspflegerischer Begleitplan (UVS / LBP)

Im 3. Entwurf der Umweltverträglichkeitsstudie mit integriertem landschaftspflegerischem Begleitplan sind die Daten der Biotoptypenkartierung, der Sichtfeldanalyse und die Visualisierung des Vorhabens, die Landschaftsanalyse, die Planungsalternativen, die Ermittlung und Bewertung der Umweltwirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Schadensbegrenzung enthalten.  

1. Sichtbarkeitsanalyse
Für die Beurteilung und Reichweite der anlagebedingten Wirkungen wurde eine Sichtbarkeitsanalyse durchgeführt.

2. Waldumwandlung
Durch die geplanten Sicherungsmaßnahmen kommt es zu großflächigen Verlusten von Waldbeständen. Es sind gesetzlich geschützte Waldbiotope sowie Waldlebensräume innerhalb des FFH-Gebietes „Alb zum Hochrhein“ betroffen. Die Wiederherstellung dieser regional seltenen Waldgesellschaften soll mit Hilfe eines Waldumbaus an anderer Stelle erfolgen. Hier erfolgt bereits ein frühzeitiger Austausch mit der Forstdirektion.

Grunderwerb

Mit den betroffenen Eigentümern wird in einem nächsten Verfahrensschritt Kontakt aufgenommen und auf die geplante Maßnahme und den Umfang der Inanspruchnahme hingewiesen.

Deckensanierung und Entwässerung

Zu den Sicherungsmaßnahmen wird gleichzeitig die Entwässerung, die Deckenerneuerung der Straße und die Erneuerung der Stützmauer geplant.