Ablauf des Planfeststellungsverfahrens
- Der Landkreis Waldshut reicht den Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beim Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Planfeststellungsbehörde ein.
- Das Regierungspräsidium Freiburg startet die Anhörung auf der Internetseite „Aktuelle Planfeststellungsverfahren“. Sämtliche Träger öffentliche Belange (Fachbehörden, betroffene Gemeinden) werden zur Stellungnahme aufgefordert.
- In den betroffenen Gemeinden werden die Pläne einen Monat lang zur Einsicht ausgelegt. Die Auslegung der Pläne wird öffentlich bekannt gemacht, i.d.R. über das Amtsblatt der Gemeinde. Innerhalb dieser Frist kann jeder Einwendungen erheben.
- Das Regierungspräsidium Freiburg lädt die Träger öffentlicher Belange und alle, die Einwände erhoben haben zu einem Erörterungstermin ein.
- Bei diesem Termin werden die Stellungnahmen und Einwendungen mit dem Landkreis Waldshut, dem Regierungspräsidium Freiburg und den Betroffenen mündlich erörtert.
- Das Regierungspräsidium prüft, ob ein Planfeststellungsbeschluss erlassen werden kann. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann Klage erhoben werden.
- Ist der Beschluss bestandskräftig, erhält der Landkreis Waldshut das Baurecht für die Sanierung der Albtalstraße.
Grunderwerb
Für die geplanten Sicherungsmaßnahmen werden private Grundstücke benötigt.
Im Planfeststellungsverfahren wird das Regierungspräsidium Freiburg über die benötigten privaten Grundstücksflächen (Grunderwerbsplan) und die beanspruchten Flurstücke, der Umfang der Inanspruchnahme und die jeweiligen Eigentümer (Grundstücksverzeichnis) informiert.
Die Betroffenen werden hierüber schriftlich informiert. Im Zuge des Verfahrens können auch Grundstückseigentümer Einwendungen erheben.
Bauausführung
Die zeitliche Dauer wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst:
- Belange des Naturschutzes: Die Arbeiten sind voraussichtlich jeweils nur von Oktober bis März möglich (Bauzeitenbeschränkung aufgrund artenschutzrechtlicher Vorgaben)
- Witterung: Da der Großteil der Arbeiten in steilem Gelände ausgeführt werden muss, sind unter der Berücksichtigung der Höhenlage des Sicherungsbereichs in den Wintermonaten witterungsbedingte Stillstandzeiten zu erwarten.
- Kapazität der Fachfirmen und sicherheitstechnische Aspekte: Unter Berücksichtigung der Belange des Arbeitsschutzes und der hohen Steinschlag- und Felssturzgefährdung dürfen die Arbeiten nur von „oben“ nach „unten“ ausgeführt werden, d.h. die Sicherungsarbeiten dürfen nur aus gesicherten Bereichen heraus ausgeführt werden.
- Vor- und Entwurfsplanung der Felssicherungsmaßnahmen im Einflussbereich der Albtalstraße des Ingenieurbüros Geotechnik im Oktober 2018.