„Der Landkreis Waldshut setzt sich aktiv dafür ein, dass die Fähigkeiten von Frauen und Männern in gleicher Weise genutzt werden können. Wir beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlicher Generationen und in verschiedenen Lebenssituationen. Diese Vielfalt fördert letztlich die Qualität der Arbeit und das Verständnis füreinander. Der Chancengleichheitsplan ist deshalb mehr als eine gesetzliche Aufgabe, er ist Ausdruck unseres Anliegens, ein gerechter und moderner Arbeitgeber zu sein“ so Landrat Dr. Martin Kistler. Bei der Anzahl von Frauen in Führungspositionen kann sich das Landratsamt Waldshut sehen lassen. So werden beispielsweise drei von fünf Dezernaten von Frauen geleitet. Auch auf Ebene der Amtsleitung sind viele weibliche Führungskräfte tätig.
Federführend für die Erstellung des Chancengleichheitsplans ist im Landkreis Waldshut die Kommunale Stelle für Gleichstellung. In Kooperation mit dem Haupt- und Personalamt wurden die notwendigen Daten zur Personalsituation erhoben, überprüft und ausgewertet. Relevante Ergebnisse sowie bereits vorhandene Maßnahmen und Erfahrungen wurden aufgeführt und beschrieben. Daraus wiederum sind Ziele und weitere Maßnahmen festgelegt und die Vorgaben aus dem Chancengleichheitsgesetz Baden-Württemberg an den Bedarf im Landratsamt Waldshut angepasst worden.
Laut der Gleichstellungsbeauftragten Anette Klaas werden bis zu einem Zwischenbericht im Jahr 2024 alle Ämter an der Entwicklung von Maßnahmen beteiligt. Mit flexiblen Arbeitszeiten, Möglichkeiten zur Telearbeit und mobilem Arbeiten soll das Ziel Chancengleichheit unterstützt werden. Laut der Gleichstellungsbeauftragten Anette Klaas zeigt die aktuelle Datenerhebung, gerade bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, eine positive Entwicklung.
Der Chancengleichheitsplan wird auf der Homepage des Landkreises Waldshut unter www.landkreis-waldshut.de veröffentlicht und kann ab Januar 2021 in gedruckter Form bei der Kommunalen Stelle für Gleichstellung angefragt werden.