Hauptaufgabe freiberuflicher Betreuerinnen und Betreuer ist es, volljährige Menschen bei all ihren rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen. Damit ermöglichen sie ihnen, ihr Leben wieder weitgehend selbstbestimmt zu führen.
Entscheidend, um die Tätigkeit ausüben zu können, sind:
- ein hohes Maß an Flexibilität,
- Belastbarkeit und
- Einfühlungsvermögen.
Zudem ist eine Fortbildung notwendig. Die einzelnen Module werden individuell, je nach beruflichem Hintergrund, zusammengestellt.
Die Betreuungsbehörde des Landratsamts Waldshut übernimmt die Kosten für diese Fortbildungen zunächst in Form eines Darlehens. Wer länger als vier Jahre freiberuflich als Berufsbetreuerin oder -betreuer tätig ist, muss das Darlehen nicht zurückzahlen. Bei einem früheren Ausstieg greift ein abgestuftes Erlassmodell.
Wir freuen uns, viele Interessierte bei der Informationsveranstaltung begrüßen zu dürfen.
Wann: Donnerstag, 28. November 2024 | 17:00 Uhr
Wo: Landratsamt Waldshut | Raum 267 | Kaiserstraße 110 | 79761 Waldshut-Tiengen
Um Anmeldung telefonisch oder per E-Mail wird gebeten bei:
Heike Isele, Tel. 07751/864952, oder
Michaela Probst, Tel. 07751/864256, oder
per Email an: service.betreuungsbehoerde@landkreis-waldshut.de