Vermessungsamt
Geht es um Geodaten und die Vermessung von Liegenschaften, dann sind Sie bei uns richtig. So geben wir Ihnen bei Fragen zum Liegenschaftskataster gerne Auskunft und stellen auf Wunsch Auszüge zur Verfügung.
Geht es um Geodaten und die Vermessung von Liegenschaften, dann sind Sie bei uns richtig. So geben wir Ihnen bei Fragen zum Liegenschaftskataster gerne Auskunft und stellen auf Wunsch Auszüge zur Verfügung.
Leistung Grundstücksvermessung - Flurstückszerlegung beantragen
Sie möchten Ihr Grundstück teilen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.
Flurstückszerlegungen für Privatleute führen nur öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder -ingenieurinnen durch. Sie können diese Fachleute formlos beauftragen. Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung. Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie vom Vermessungsamt einen Fortführungsnachweis.
Das Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung bietet Ihnen eine Liste der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Baden-Württemberg.
Hinweis: Flurstückszerlegungen für öffentliche Auftraggeber kann auch das Vermessungsamt vornehmen.