Der Beschluss sieht ebenso vor, dass die Rentenleistungen in den alten Bundesländern um 4,39 % und in den neuen Bundesländern um 5,86 % zum 01.07.2023 steigen.
Was bedeutet dies für Personen, die Bürgergeld beziehen?
Das Bürgergeld ist einkommensabhängig. Wenn Sie also Bürgergeld beziehen, dann ändert sich zum 01.07.2023 Ihr Auszahlungsbetrag. Allerdings nur, wenn Sie über die genannten Einkünfte – aus Erwerbstätigkeit oder Rente – verfügen.
Bitte beachten Sie daher
Das Jobcenter passt die Auszahlungshöhe Ihrer Leistungen rechtzeitig zum 01.07.2023 an die gesetzlichen Änderungen an. Sie erhalten Ihren geänderten Leistungsbescheid vom Jobcenter bis Ende Juli 2023.