Änderung der Regelbedarfe im SGB II
- Alleinstehende/Alleinerziehende: 502,00 € (+53,00 €)
- Paare je Partner in der Bedarfsgemeinschaft: 451,00 € (+47,00 €)
- Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern: 402,00 € (+42,00€)
- 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 420,00 € (+44,00 €)
- 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 348,00 € (+37,00 €)
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 318,00 € (+ 33,00 €)
Änderungen beim Kindergeld
Ab 01.01.2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind 250,00 EUR und wird entsprechend in der Berechnung berücksichtigt.
Änderungen beim Unterhaltsvorschuss
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt ab 01.01.2023
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren 187,00 €
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren 252,00 €
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren 338,00 € sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Einführung des "Bürgergeld"
Die ersten Änderungen des SGB II im Hinblick auf das Bürgergeld sind zum 01.01.2023 in Kraft getreten.
Wesentliche Änderungen sind:
- eine einjährige Karenzzeit, in der die Kosten für Unterkunft (unter bestimmten Voraussetzungen) voll übernommen werden können
- eine Karenzzeit zum Vermögen für die ersten 12 Monate - das bedeutet: Ihr Vermögen wird nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Das ist der Fall, wenn die Summe den Betrag von 40.000 Euro für die antragstellende Person übersteigt. Der Betrag erhöht sich um 15.000 Euro für jede weitere Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt.
- das Ende des Sanktionsmoratorium zum 31.12.2022. Es werden ab 2023, sofern Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen, Minderungen Ihrer Regelleistung (Sanktionen) wieder in gesetzlichem Umfang möglich. Weitere Änderungen durch das Bürgergeld zu den Leistungen für die „Eingliederung in Arbeit“, treten erst zum 01.07.2023 in Kraft.
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Gesetzesänderung kann es in einer Übergangszeit noch Antragsvordrucke, Bescheide und Schreiben von uns mit den bisherigen Formulierungen Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (ohne Bezug auf das Bürgergeld) geben. Wir werden dies schnellstmöglich ändern. Bis zur Anpassung können auch weiterhin die bisherigen Anträge verwendet werden.
Hier finden Sie weitere Informationen: SGB II - Fragen und Antworten zum Bürgergeld (sgb2.info)