Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, werden Sie auch Bürgergeld erhalten. Hierfür müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.
Die Anträge, Bescheide und Schreiben werden Schritt für Schritt angepasst. Es kann vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Bürgergeldes
Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten. Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und
„Sozialgeld“ verwendet werden. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten,
die auf das Bürgergeld umgestellt sind. In der Übergangszeit können Sie die bisherigen Antragsvordrucke verwenden.