Ämter Landkreis Waldshut
Amt auswählen
Online-Bürgerportal
Service auswählen

Landkreis sucht Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

Landkreis sucht Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

Für die Wahlperiode 2024–2028 können sich deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 ab sofort als Jugendschöffinnen und Jugendschöffen bewerben. Bewerbungsfrist ist der 30.04.2023.

Für die Amtsgerichtsbezirke Bad Säckingen, St. Blasien und Waldshut-Tiengen werden interessierte deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren gesucht, die sich im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 als Jugendschöffin oder Jugendschöffe engagieren möchten.

Als Schöffin oder Schöffe wirkt man bei Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende bei den Amts- und Landgerichten mit. Mit gleichen Rechten und Pflichten wie auch die Berufsrichterinnen und -richter nehmen Schöffen an den Hauptverhandlungen teil und tragen gleicherweise Verantwortung. Mit den Anforderungen an dieses Amt, sollten sich Bewerberinnen und Bewerber unbedingt auseinandersetzen.

Eine juristische Grundausbildung benötigen die Kandidaten nicht. Bewerben kann sich, wer straffrei, vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst ist. Zudem sollte man meinungsstark und überzeugungsfähig auftreten und darüber hinaus über eine gute Menschenkenntnis verfügen. Logisches Denkvermögen und Einfühlungsvermögen zählen zu weiteren Fähigkeiten und Eigenschaften. Erzieherische Kenntnisse und ein Bewusstsein für Gerechtigkeit sind ebenfalls von Vorteil.

Die Schöffinnen und Schöffen werden vom Arbeitgeber für ihre Amtstätigkeit freigestellt und erhalten für das Engagement eine finanzielle Entschädigung. Etwa zwölf Verhandlungstage fallen pro Jahr an. In Einzelfällen können sich Sitzungen auch über mehrere Tage erstrecken.

Für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erstellen die Gemeinden Vorschlagslisten. Interessierte Personen werden daher gebeten, sich frühzeitig an ihre Wohnortgemeinde zu wenden. Nach Abgabe der Listen, entscheidet der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 20.06.2023 über die Kandidatenauswahl. Anschließend berufen die Gerichte die Gewählten in das Amt.

Bis zum 30.04.2023 können Bewerbungen eingereicht werden. Informationen zum Bewerbungsablauf sowie zu den Aufgaben eines Schöffen finden Interessierte im Internet unter www.schoeffenwahl2023.de. Bei Fragen kann man sich an die Wohnortgemeinde wenden. Auch das Jugendamt Waldshut gibt gerne Auskunft. Telefonisch unter 07751 86-4633 bzw. -4302 oder per E-Mail: jugendamt@landkreis-waldshut.de.