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Grundwasserschutz

Grundwasser muss flächendeckend geschützt werden: Als Trinkwasser ist es ein wesentlicher Faktor für die Daseinsvorsorge und damit Lebensgrundlage. Es ist auch Teil des Wasserkreislaufes: Grundwasser und Oberflächengewässer stehen in enger Verbindung und beeinflussen sich gegenseitig. Dies trifft sowohl auf inhaltliche als auch mengenmäßige Veränderungen zu.

Eine Grundwassergefährdung kann z. B. entstehen durch:

  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Landwirtschaft (Dünger und Pflanzenschutzmittel),
  • Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen (z. B. alte Industriestandorte, Altablagerungen),
  • Undichtigkeiten von Kanalisationen,
  • Straßenverkehr,
  • Durchstoßen oder Entfernen von Bodendeckschichten (Bohrungen etc.).

Durch das schnelle Handeln bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen können große Schädigungen des Grundwassers in der Regel vermieden werden. Die Sanierung bereits vorhandener Grundwasserschäden (z.B. Altlasten) ist häufig nicht oder nur unter extrem hohem zeitlichen, finanziellen und technischen Aufwand möglich.

Ein vorsorgender Grundwasserschutz ist wichtig und erforderlich, damit auch künftigen Generationen Trinkwasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung steht.

Maßnahmen zum vorsorgenden Schutz von Grundwasser:

  • Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
  • Festsetzung von Wasserschutzgebieten,
  • Bodenschutz,
  • ordnungsgemäße Landbewirtschaftung,
  • Beachtung der Vorgaben für landwirtschaftliche Bauten
    (Merkblatt für Bauherren und Planer),
  • Überprüfung und Sanierung von Kanalisationen,
  • Regelungen zur Nutzung der Erdwärme,
  • schadlose Versickerung von Niederschlagswasser aus Siedlungsflächen in den Boden und somit in das Grundwasser, Behandlung von Straßenoberflächenwasser.