Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt
Kommunalamt
- Rechtsaufsicht, das heißt Kontrolle der Gesetzmäßigkeit bei den kreisangehörigen Gemeinden (ohne Große Kreisstadt Waldshut-Tiengen), Gemeindeverwaltungsverbänden und Zweckverbänden
- Beratung der kreisangehörigen Gemeinden auf allen Gebieten der kommunalen Selbstverwaltung
- Kontrolle der gemeindlichen Satzungen auf ihre Rechtmäßigkeit
- Prüfung und Genehmigung der Haushaltspläne
- Prüfung von Gemeinderatsbeschlüssen und Verträgen
- Überörtliche Prüfung der Gemeinden mit weniger als 4.000 Einwohnern
- Vorprüfung und Beurteilung von Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen für Investitionen
- Wahrnehmung bestimmter Aufgaben als oberste Dienstbehörde bzw. Dienstvorgesetzter für die Bürgermeister
- Genehmigung von Zweckverbänden und öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen
- Widerspruchsbehörde
- Nachprüfstelle für Vergaben der Gemeinden nach VOB und VOL
- Vorbereitung und Prüfung von Parlaments- und Kommunalwahlen sowie von Volksabstimmungen
Rechnungsprüfungsamt
- Prüfung der Jahresabschlüsse des Kreishaushalts und der Eigenbetriebe
- Laufende Prüfung der Kassenvorgänge, Kassenprüfungen, Prüfung der Vorräte und des Vermögens
- Prüfung der Organisation und Wirschaftlichkeit der Verwaltung
- Prüfung der Betätigung des Landkreises bei Unternehmen und Einrichtungen, an denen der Landkreis beteiligt ist
- Buch- Betriebs- und Kassenprüfungen
Anschrift
Landratsamt Waldshut
Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt
Postfach 1642
79744 Waldshut-Tiengen