Behindertenbeauftragte des Landkreises Waldshut
Die Kreisbehindertenbeauftragte des Landkreises hat die Aufgabe, das Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBBG) auf Landkreisebene
in seiner Umsetzung zu unterstützen und damit den Inklusionsprozess zu fördern.
Aufgabenfelder der Behindertenbeauftragten:
- Ansprechpartnerin für Städte und Gemeinden bei Fragen zu barrierefreien und inklusiven Lebensräumen, die eine uneingeschränkte Teilhabe ermöglichen.
- Beraterin für die Kreisverwaltung und die Kreispolitik in Fragen zum Thema Behinderung und Inklusion.
- Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen und deren Angerhörigen als eine unabhängige Vertrauensperson.
- Ansprechpartnerin für Selbsthilfegruppen.
- Förderung einer kooperativen Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und Netzwerken, die sich mit dem Bereich der Menschen mit Behinderung beschäftigen.
- Entwicklung von Ideen und Initiativen für Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen unter Einbindung der verschiedenen Akteure.
- Öffentlichkeitsarbeit. Sie sensibilisiert die Öffentlichkeit und organisiert Veranstaltungen.
Sprechzeiten:
Dienstags von 14:00 – 17:00 Uhr
Termine bitte vorab telefonisch vereinbaren.
Kontakt:
Landratsamt Waldshut
Frau Siglinde Rotzinger
Behindertenbeauftragte
Kaiserstraße 110
76761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 0 77 51 / 86 – 46 00 / Fax: 07751 / 86 - 4299