
Behindertenbeauftragter des Landkreises Waldshut
Der Kreisbehindertenbeauftragte hat die Aufgabe, das Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBBG) auf Landkreisebene
in seiner Umsetzung zu unterstützen und damit den Inklusionsprozess zu fördern.
Aufgabenfelder des Behindertenbeauftragten:
- Ansprechpartner für Städte und Gemeinden bei Fragen zu barrierefreien und inklusiven Lebensräumen, die eine uneingeschränkte Teilhabe ermöglichen.
- Berater für die Kreisverwaltung und die Kreispolitik in Fragen zum Thema Behinderung und Inklusion.
- Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen und deren Angerhörigen als eine unabhängige Vertrauensperson.
- Ansprechpartner für Selbsthilfegruppen.
- Förderer einer kooperativen Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und Netzwerken, die sich mit dem Bereich der Menschen mit Behinderung beschäftigen.
- Entwickler von Ideen und Initiativen für Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen unter Einbindung der verschiedenen Akteure.
- Öffentlichkeitsarbeit. Er sensibilisiert die Öffentlichkeit und organisiert Veranstaltungen.
Sprechzeiten:
Dienstags von 10.00 – 12.30 Uhr
Termine bitte vorab telefonisch vereinbaren.
Kontakt:
Landratsamt Waldshut
Herr Peter Bartels
Behindertenbeauftragter
Kaiserstraße 110
76761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 0 77 51 / 86 – 46 00
E-Mail: behindertenbeauftragter(at)landkreis-waldshut.de