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Rauchverbot im Wald

Das Kreisforstamt weißt auf das zwischen dem 1. März und 31. Oktober in Baden-Württemberg geltende Rauchverbot im Wald hin.

Besonders im Vorfrühling herrscht im Wald eine erhöhte Waldbrandgefahr. Grund dafür ist das trockene Laub und das dürre Gras aus dem Vorjahr. Ebenso verschärft der gegenwärtig geringe Niederschlag die Situation. Bereits eine weggeworfene Zigarette kann daher einen Wald in Brand setzen.

Neben dem grundsätzlichen Rauchverbot ist außerdem ein offenes Feuer nur auf offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen und Grillplätzen erlaubt