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Abbrennen von Feuerwerk (Silvesterfeuerwerk)
 

Volljährige Personen dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) nur am 31.12. und 01.01. abbrennen.
In der übrigen Zeit darf grundsätzlich kein Silvesterfeuerwerk abgebrannt werden.
Ausnahmen hiervon können in bestimmten Fällen die Ortspolizeibehörden genehmigen.