Ausländerrecht
Wir setzen das nationale Zuwanderungsrecht um, die Regelungen zur Ausländerbeschäftigung, EU-Recht, Völkerverträge und berücksichtigen selbstverständlich stets die neuste Rechtssprechung aus diesen Bereichen.
Hier erfahren Sie mehr zu den Themen:
Bitte beachten Sie:
- Für Bürger, die im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen (mit Ortsteilen) wohnen, ist in asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten die Stadt Waldshut-Tiengen zuständig.
- Zu jeder Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist grundsätzlich der Reisepass bzw. der Personalausweis mitzubringen.
- Seit dem 01.01.2006 ist es erforderlich, dass Sie zur Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis, Erstellen eines Ausweisdokuments etc. ein biometrietaugliches Passfoto mitbringen - entsprechend der Passbildschablone, da das Foto in Ihre Aufenthaltserlaubnis integriert wird. Dies gilt auch für Kinder - jedoch nicht für EU-Bürger!
Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen
Herr Andreas Tscherning (Abteilungsleitung) Telefon 07751/86-2120 E-Mail senden
Mit Ihren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Sachbearbeiterin: Durchwahl und E-Mail Adresse finden Sie hier:
Frau Lisa Matt (Stellvertretende Abteilungsleitung sowie Integrationskurse)
Telefon: 07751/ 86-2121
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Frau Gülseren Büz (Buchstaben L-O)
Telefon: 07751/ 86-2136
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Frau Sabrina Gut (Buchstaben A, R) arbeitet Mo, Di, Mi, Fr
Telefon: 07751/ 86-2138
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Frau Yvonne Kaiser-Heinrich (Buchstabe B) arbeitet Mo, Mi, Do
Telefon: 07751/ 86-2123
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Frau Katharina von dem Bussche (Buchstaben G-K)
Telefon: 07751/ 86-2126
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Frau Gina Sutter (Buchstaben C-F, P, Q)
Telefon: 07751/ 86-2122
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Frau Selma Daglarkiran (Buchstaben S - Z)
Telefon: 07751/ 86-2127
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