Gaststättenrecht und Gewerberecht allgemein
Die untere Verwaltungsbehörde als Gewerbebehörde ist im Sinne der Gewerbeordnung und den sonstigen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften für einen breit gefächerten und vielschichtigen Bereich zuständig.
Hier werden gewerbliche Genehmigungs-, Widerrufs- und Untersagungsverfahren sowie sonstige allgemeine Gewerbesachverhalte wie
- Gaststättenrecht
- Sperrzeitrecht
- Gewerbeuntersagungen
- gewerbliche Erlaubnisse und Widerrufe der Erlaubnisse von Privatkrankenanstalten, Spielotheken, Makler- und Bauträgern, Reisegewerbe, Messen und Märkten, Umsatzsteuerbefreiungen,
- allgemeine sonstige Gewerbesachverhalte
abgehandelt und entschieden.
Zu den einzelnen Genehmigungs-, Widerrufs- und Untersagungsverfahren verweisen wir auf die Stichworte im Bürger-ABC.
Ansprechpartner/Innen
Georg Lang
Telefon: 07751/86-2109
Fax: 07751/86-2199
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Sonja Baumgartner
Telefon: 07751/86-2160
Fax: 07751/86-2199
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Ursula Scherer
Telefon: 07751/86-2108
Fax: 07751/86-2199
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