BETREUUNGSBEHÖRDE
Rechtliche Betreuung für Volljährige
Seit Inkrafttreten des Betreuungsrechtes im Jahr 1992 kann niemand entmündigt werden. An die Stelle der Vormundschaft ist die rechtliche Betreuung nach dem BGB getreten.
Eine rechtliche Betreuung nach § 1896 BGB wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn jemand aufgrund einer geistigen, seelischen und körperlichen Erkrankung oder Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen.
Infolge eines Unfalles oder einer plötzlichen Erkrankung kann jeder in eine solche Situation kommen. Ehepartner oder Angehörige können nur tätig werden, wenn ihnen im Vorfeld eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Liegt keine Vollmacht vor, muss das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichten.
Die rechtliche Betreuung wird nur für die Aufgabenbereiche eingerichtet, in denen der Betroffene Hilfe benötigt, z.B. Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge oder Behördenangelegenheiten.
Bei der Ausführung, wie auch bei der Auswahl des Betreuers, stehen das Wohl des Betroffenen und die Umsetzung seiner Wünsche im Vordergrund. Der rechtliche Betreuer steht unter der Aufsicht des Betreuungsgerichtes.
Aufgaben der Betreuungsbehörde
- Information und Beratung in allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsrecht
- Sachverhaltsermittlung für die Betreuungsgerichte
- Beratung und Unterstützung von Betreuern, Betreuerinnen und Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
- Beratung über betreuungsvermeidende Hilfen
- Information und Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügung
- Öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Gewinnung neuer Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen und Überprüfung deren Eignung
- Zusammenarbeit mit dem örtlichen Betreuungsverein
- Organisation, Planung und Durchführung der örtlichen Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen
Ihre Ansprechpartner
Thomas Altmeyer, Telefon: 07751/86-4246, E-Mail senden
Frank Fenske, Telefon: 07751/86-4268, E-Mail senden
Bertram Weis, Telefon: 07751/86-4251, E-Mail senden
Andrea Zeiser, Telefon: 07751/86-4218, E-Mail senden
PERSÖNLICHE VORSORGE
Die wichtigsten Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und
Patientenverfügungen und erforderlichen Formulare wurden in einer Vorsorgemappe
zusammengestellt, die Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises kostenlos
zur Verfügung gestellt wird.
Unter folgendem Link steht Ihnen die Broschüre als Download zur Verfügung.
Vorsorgebroschüre hier klicken
Anforderungen zum Postversand der Broschüre oder Terminabfragen zur öffentlichen
Beglaubigung von Vollmachten richten Sie bitte an
Betreuungsbehoerde(at)landkreis-waldshut.de
FORMULARE UND WEITERE INFORMATIONEN
Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
www.bmjv.de
Vorsorgevollmacht hier klicken
Betreuungsverfügung hier klicken
Patientenverfügung über www.justiz.bayern.de Der große Vorsorgeberater ab S.137 hier klicken
Patientenverfügung hier klicken
www.bundesgesundheitsministerium.de
Anregung einer rechtlichen Betreuung hier klicken
Betreuungsverein
Amtsgerichte/Betreuungsgerichte
Waldshut-Tiengen
www.amtsgericht-waldshut-tiengen.de
Bad Säckingen
www.agbadsaeckingen.de
St. Blasien
www.agblasien.de
AKTUELLE VERANSTALTUNGEN ZU VORSORGEVOLLMACHTEN
Zur Zeit finden keine Veranstaltungen statt.
Wir suchen weitere Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer für den Landkreis Waldshut!
Rechtliche Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer üben ihre Tätigkeit selbstständig aus. Sie werden vom Betreuungsgericht bestellt und unterliegen der Aufsicht durch das Gericht. Sie vertreten die rechtlichen Interessen der betreuten Personen in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen. Im Vordergrund stehen das Wohl der Betroffenen und derer Wünsche.
Die Vergütung erfolgt im Rahmen von Fallpauschalen durch die Justiz.
Hilfreich für die Tätigkeit ist eine Ausbildung im juristischen, sozialen oder kaufmännischen Bereich, jedoch nicht Voraussetzung. Die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde geben Ihnen gerne telefonisch nähere Auskunft.
Bei Interesse an der Tätigkeit übersenden Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Nachweisen zur Ausbildung und Berufstätigkeit.
Weitere Informationen zur Tätigkeit als Berufsbetreuerin bzw. Berufsbetreuer
Bundesverband der Berufsbetreuer e.V. www.bdb-ev.de
Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. www.bvfbev.de