Abfallrecht
Der Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der abfallrechtlichen Vorschriften des Landes und der Kommunen obliegt in Baden-Württemberg den Abfallrechtsbehörden.
Aufgaben der unteren Abfallrechtsbehörde sind u.a.:
- Bearbeitung von Beseitigungsverfügungen;
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren bei illegalen Müllablagerungen;
- Bearbeitung von Anzeigen für Wertstoffsammlungen gemäß § 18 KrWG;
- Erteilung von Erlaubnissen für Sammler, Beförderer und Makler von gefährlichen Abfällen gem. § 54 KrWG;
- Bearbeitung der Anzeigen von Sammlern, Beförderern und Maklern gem. § 53 KrWG;
- Vollzug der Entsorgungsfachbetriebsverordnung;
- Stellungnahmen bei Bauanträgen zu Abbrüchen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Name/E-Mail (Vorname.Name@landkreis-waldshut.de) | Telefon 07751/86 - … |
Simone Lüber | 3247 |
Franziska Berger | 3238 |