Altlasten
Als altlastverdächtige Flächen werden Altstandorte und Altablagerungen bezeichnet, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren besteht. Bestätigt sich dieser Verdacht, gelten sie als Altlasten.
Altlasten könnte man als unbewältigte Hinterlassenschaften unserer industriellen Entwicklung und der früher ungeordneten Abfallbeseitigung bezeichnen. Dabei ist zwischen Altstandorten und Altablagerungen zu unterscheiden.
- Altstandorte sind Flächen von ehemaligen Industrie- oder Gewerbebetrieben, in denen mit gefährlichen, insbesondere Wasser gefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
- Altablagerungen sind Flächen, auf denen Anlagen zur Beseitigung von Abfällen betrieben wurden oder Abfälle behandelt oder abgelagert worden sind.
Erfassung altlastverdächtiger Flächen
Altlastenkataster und Auskünfte
Weitere Auskünfte zu Altlasten
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