Jagd
Untere Jagdbehörde
Die Untere Jagdbehörde ist örtlich und sachlich für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesjagdgesetzes, des Jagd- und Wildtiermanagement-Gesetzes und der jeweiligen Rechtsverordnungen zuständig. Dies beinhaltet u.a.:
- Rechtsaufsicht über die Jagdgenossenschaften
- Genehmigung von Jagdpachtverträgen
- Abrundung von Jagdbezirken
- Abschussregelungen
- Jagdscheine
- Wildtierportal Baden-Württemberg; Informationsschreiben zur Eingabe der Jagdstrecke ab Jagdjahr 2020/21
- Ersatzweise kann die Streckenliste für die Jagdjahre 2020/2021 und 2021/2022 noch an die Untere Jagdbehörde übermittelt werden. Die Vordrucke für das Jagdjahr 2021/2022 schicken wir im März 2022 an die Ansprechpartner der Jagdbezirke. Streckenliste
Fachgebietsleitung / Sachbearbeitung
Fachgebietsleiterin:
Katrin Münch
Telefon: +49 7751 86 3331
Sachbearbeiterin:
Christina Dikas
Telefon: +49 7751 86 3332
Formulare und Merkblätter
Jagdscheine
Bitte beachten:
Wenn Sie keine Hauptwohnung in Deutschland im Landkreis Waldshut haben, ist die Untere Jagdbehörde des Stadt-/Landkreises zuständig, in deren Bezirk Sie die Jagd ausüben.
Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der (den) zur Jagdausübung berechtigten Person(en), in deren Jagdrevier Sie jagen werden.
Hinweis:
Keine Öffnungs- und Besucherzeiten der Unteren Jagdbehörde, eine direkte Verlängerung der Jagdscheine ist nicht möglich.
Urlaubsbedingt ist in der Zeit vom 04. Juli 2022 bis einschl. 25. Juli 2022 die Erteilung oder Verlängerung von Jagdscheinen nicht möglich.
Die Antragsunterlagen (siehe Merkblätter) zur Verlängerung / Ersterteilung von Jagdscheinen können Sie per Post schicken oder in unseren Briefkasten legen (Gartenstraße 7 in Waldshut).
Die Rücksendung der Jagdscheine erfolgt auch in diesem Jahr auf dem Postweg mit Einschreiben.
Anerkennung Wildtierschützerin/Wildtierschützer
Interaktive Karte Jagd
Wildtierbeauftragter
Der Wildtierbeauftragte des Landkreises ist Ansprechpartner und fachlicher Berater für öffentliche Stellen und private Personen bei Fragen rund um das Thema Wildtiere.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Aufgaben des Wildtierbeauftragten.
Valentin Platten
Tel.: 0174 6984724
Mail: valentin.platten@landkreis-waldshut.de
Weitere Hinweise und Hilfestellungen zum Umgang mit wilden Tieren:
Staatliche Regiejagd
ForstBW AöR bewirtschaftet rund 14.000 Hektar Staatswald. Auf rund 12.000 Hektar wird die Jagd in den Eigenjagdbezirken des Landes von ForstBW selbst ausgeübt.
Ansprechpartner:
Für den westlichen Kreisbereich: ForstBW Forstbezirk Hochrhein, Karlstraße 11, 79650 Schopfheim; Tel.: +49 7622 9011927; E-Mail schreiben
Für den übrigen Kreisbereich: ForstBW Forstbezirk Südschwarzwald, Am Kurgarten 1, 79837 St. Blasien; Tel.: +49 7672 8794906; E-Mail schreiben
Außerdem verpachtet das Land im Landkreis Waldshut mehrere Eigenjagdbezirke. Die Verpachtung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung und Verlosung (www.wald-online.de).