Jagd
Untere Jagdbehörde
Die Untere Jagdbehörde ist örtlich und sachlich für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesjagdgesetzes, des Jagd- und Wildtiermanagement-Gesetzes und der jeweiligen Rechtsverordnungen zuständig. Dies beinhaltet u.a.:
- Rechtsaufsicht über die Jagdgenossenschaften
- Genehmigung von Jagdpachtverträgen
- Abrundung von Jagdbezirken
- Abschussregelungen
- Jagdscheine
- Wildtierportal Baden-Württemberg; Informationsschreiben zur Eingabe der Jagdstrecke ab Jagdjahr 2020/21
- Die Nutzung des Wildtierportals www.wildtierportal-bw.de "Interner Bereich" für die Streckenmeldungen ist ab dem Jagdjahr 2022/2023 verpflichtend vorgegeben.
- Einjähriger Abschussplan für Rotwild, Gamswild und Sikawild Plan Hochwild 2023-24
Fachgebietsleitung / Sachbearbeitung
Fachgebietsleiterin:
Katrin Münch
Telefon: +49 7751 86 3331
Sachbearbeiterin:
Christina Dikas
Telefon: +49 7751 86 3332
Formulare und Merkblätter
Jagdscheine
Bitte beachten:
Wenn Sie keine Hauptwohnung in Deutschland im Landkreis Waldshut haben, ist die Untere Jagdbehörde des Stadt-/Landkreises zuständig, in deren Bezirk Sie die Jagd ausüben. Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der (den) zur Jagdausübung berechtigten Person(en), in deren Jagdrevier Sie jagen werden.
Anträge zur Verlängerung von Jagdscheinen, die am 31.03.2023 ablaufen, können ab Ende Februar 2023 eingereicht werden. Bitte beachten Sie das entsprechende Merkblatt.
Keine Öffnungs- und Besucherzeiten der unteren Jagdbehörde, eine direkt Verlängerung der Jagdscheine ist nicht möglich.
Die Antragsunterlagen (siehe Merkblätter) zur Verlängerung / Ersterteilung von Jagdscheinen können Sie per Post schicken oder in unseren Briefkasten legen (Gartenstraße 7 in Waldshut).
Die Rücksendung der Jagdscheine erfolgt auch in diesem Jahr auf dem Postweg mit Einschreiben.
Anerkennung Wildtierschützerin/Wildtierschützer
Interaktive Karte Jagd
Wildtierbeauftragter
Der Wildtierbeauftragte des Landkreises ist Ansprechpartner und fachlicher Berater für öffentliche Stellen und private Personen bei Fragen rund um das Thema Wildtiere.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Aufgaben des Wildtierbeauftragten.
Valentin Platten
Tel.: 0174 6984724
Mail: valentin.platten@landkreis-waldshut.de
Weitere Hinweise und Hilfestellungen zum Umgang mit wilden Tieren:
Staatliche Regiejagd
ForstBW AöR bewirtschaftet rund 14.000 Hektar Staatswald. Auf rund 12.000 Hektar wird die Jagd in den Eigenjagdbezirken des Landes von ForstBW selbst ausgeübt.
Ansprechpartner:
Für den westlichen Kreisbereich: ForstBW Forstbezirk Hochrhein, Karlstraße 11, 79650 Schopfheim; Tel.: +49 7622 9011927; E-Mail schreiben
Für den übrigen Kreisbereich: ForstBW Forstbezirk Südschwarzwald, Am Kurgarten 1, 79837 St. Blasien; Tel.: +49 7672 8794913; E-Mail schreiben
Außerdem verpachtet das Land im Landkreis Waldshut mehrere Eigenjagdbezirke. Die Verpachtung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung und Verlosung (www.wald-online.de).