Zentrale Finanzsteuerung im Dezernat für Arbeit, Jugend und Soziales
Die Stabstelle „Zentrale Finanzsteuerung" wurde direkt beim Sozialdezernent angesiedelt.
Die Lenkung der Finanzströme mit den daraus resultierenden Abrechnungen mit den übergeordneten Jugend- und Sozialhilfeträgern (SGB II, SGB VIII, SGB IX, SGB XII, AsylbLG) mit dem Land und Bund, gehört ebenso zum Aufgabengebiet wie die Abwicklung des Kostenersatzes aus den gesamten Rechtsgebieten des Dezernates, die Abrechnung der Krankenhilfe und Krankenkassen nach § 264 SGB V, sowie die komplette Einnahmeverwaltung.
Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Verwaltung der Wohnheimgebühren für Flüchtlinge.
Sekretariat
Katja Fischer
Telefon 07751/ 86-4001
Fax 07751/ 86-4299