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Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) fasst die Rechtsvorschriften zur Rehabilitation, Eingliederung und das Behindertenrecht zusammen.

Die Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht umfassen: (für nähere Informationen klicken Sie auf den jeweiligen Begriff)

  • Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und des Grades der Behinderung
  • Feststellung gesundheitlicher Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
  • Ausstellung und ggf. Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises
  • Ausgabe von Beiblätter mit Wertmarke für die Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr

Die Aktenführung im Schwerbehindertenrecht erfolgt im Landratsamt elektronisch. Falls Sie eine  Rückgabe der in Papierform eingereichten Unterlagen wünschen, teilen Sie uns dies bitte zusammen mit der Antragsstellung mit, ansonsten werden die Papierunterlagen nach der Übertragung in die elektronische Form von uns nach einer vorübergehenden Aufbewahrung aus Gründen der Qualitätssicherung (maximal sechs Monate ab Antragseingang) vernichtet.