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Regierungspräsidium bezuschusst auch in diesem Jahr Städte und Gemeinden im Landkreis

Mit über sechs Millionen Euro bezuschusst das Regierungspräsidium Freiburg dieses Jahr zentrale Projekte in den Gemeinden des Landkreises Waldshut. Vor allem Fahrzeuge für Feuerwehren werden finanziert. Die Gelder fließen aber auch in die Sanierung bestehender kommunaler Gebäude.
Der so genannte Verteilerausschuss beim Regierungspräsidium Freiburg hat in seiner Sitzung am 22. Juli 2024 die finanzielle Förderung von Projekten und Maßnahmen in 17 Städten und Gemeinden aus dem Landkreis Waldshut bewilligt. Insgesamt erhalten sie 6,76 Millionen Euro.
Übersicht über die genehmigten Maßnahmen in den Gemeinden und die dazugehörige Fördersumme:
Bernau Sanierung des Rathausgebäudes 160 T€
Dachsberg Sanierung Gemeindestraße Urberg 280 T€
Görwihl Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug 100 T€
Grafenhausen Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug 60 T€
Häusern Ersatzbeschaffung Kommunalfahrzeug 60 T€
Herrischried Neubau Feuerwehrgerätehaus Wehrhalden 900 T€
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug 200 T€
Höchenschwand Ersatzbeschaffung Kommunalfahrzeug 120 T€
Hohentengen Energetische Sanierung und Umbau Rathaus 450 T€
Ibach Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug 220 T€
Lauchringen Generalsanierung Gemeindehalle 200 T€
Oberlauchringen
Murg Neubau Feuerwehrgerätehaus 700 T€
Ausrückebereich Nord
St. Blasien Ersatzneubau Sport- und Mehrzweckhalle 1.150 T€
Todtmoos Ersatzbeschaffung Kommunalfahrzeug 160 T€
Ühlingen-Birkend. Sanierung und Neugestaltung Rathausplatz
Birkendorf 100 T€
Wehr Energetische Sanierung Sporthalle Seeboden 450 T€
Weilheim Neubau Kindertagesstätte mit Schulmensa 1.300 T€
Nöggenschwiel
Wutach Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug 150 T€
Über den Ausgleichstock
Der Ausgleichstock des Landes Baden-Württemberg zählt zum kommunalen Finanzausgleich. Die Förderung soll finanzschwache Städte und Gemeinde dabei unterstützen, wichtige Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen.
Welche Maßnahmen im Landkreis Waldshut gefördert werden, entscheidet der Verteilungsausschuss beim Regierungspräsidium Freiburg. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des landkreistags, Städtetags, Gemeindetags sowie zwei Vertreterinnen und Vertretern des Regierungspräsidiums. Die Anträge können Städte und Gemeinden jedes Jahr bis zum 1. Februar bei der Kommunalaufsicht im Landratsamt einreichen. Nach der Prüfung leitet sie es dem Regierungspräsidium Freiburg zur Entscheidung weiter.