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Die Rückkehr des Wolfes

Die Rückkehr des Wolfes

 

Wölfe sind vorsichtige Tiere, die versuchen direkten Menschenkontakt zu minimieren. Nachdem der Wolf (Canis lupus) seit Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland als ausgerottet galt, kehrt er seit dem Jahr 2015 auch nach Baden-Württemberg zurück. Diese Ausbreitung ist eine natürliche Entwicklung und stellt die Gesellschaft vor neue Herausforderungen.

Wölfe sind sehr anpassungsfähig und besiedeln eigenständig neue Lebensräume.

Es ist besonders wichtig, dass der Wolf seine natürliche Scheu und Distanz zum Menschen bewahrt, um Konflikte zu vermeiden und ein erfolgreiches Wolfsmanagement zu ermöglichen.

Daher gilt:  Wölfe niemals Füttern!

Wölfe sind an die Jagd auf wilde Huftiere angepasst. In Mitteleuropa ernähren sie sich vor allem von Rehen, Rothirschen und Wildschweinen, örtlich auch von Damhirschen und Mufflons. Aber auch Weidetiere, insbesondere Schafe und Ziegen, fallen in ihr Beuteschema.

Aus diesem Grund ist die präventive Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen von großer Bedeutung.

Aktueller Stand: Wölfe im Landkreis Waldshut und in den angrenzenden Landkreisen

Wie viele Wölfe sind aktuell im Landkreis Waldshut und in den angrenzenden Landkreisen?

Derzeit ist uns im Landkreis Waldshut aus der Region Schluchsee der territoriale Rüde GW1129m bekannt (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald/Landkreis Waldshut). Im Landkreis Lörrach und im Schwarzwald-Baar-Kreis gab es im letzten Jahr weitere vereinzelte Wolfsnachweise.

Alle gesicherten Nachweise werden hier auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) auf Gemeindeebene veröffentlicht.
Interessierte Personen können außerdem die „Info-Mail-Wolfsmonitoring“ des UM  kostenfrei abonnieren, um aktuelle Informationen zu Rissereignissen oder Wolfsnachweisen zu erhalten. Auf der Homepage der FVA sind alle aktuell bestätigten Wolfs-Territorien dargestellt.

Die einzige Rudelbildung in Baden-Württemberg fand bis jetzt im Territorium Schluchsee statt. Nach dem Tod der Fähe und des Welpen ist dieses Territorium allerdings nur noch von dem Rüden GW1129m besetzt. Wie sich die Rudelbildung in Baden-Württemberg zukünftig entwickeln wird, lässt sich nicht sicher voraussagen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind drei Wölfe in Baden Württemberg territorial, wobei es sich bei allen drei Tieren um Rüden handelt. Für eine mögliche Rudelbildung ist entsprechend nur die Zuwanderung einer Fähe notwendig. Langfristig ist also davon auszugehen, dass sich landesweit Rudel etablieren werden. [Quelle: FVA Wildtierinstitut]

territorialer Rüde  in der Region Schluchsee FVA Wildtierinstitut
Wildkameraaufnahme der FVA aus dem Jahre 2023: territorialer Rüde GW1129m in der Region Schluchsee
territoprialer Rüde in der Schluchseeregion 2024 FVA Wildtierinstitut
Wildkameraaufnahme der FVA aus dem Jahre 2024: territorialer Rüde GW1129m in der Region Schluchsee

Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald

Nachdem sich auch im Südschwarzwald ein Wolfsrüde dauerhaft angesiedelt hat, hat das Umweltministerium Baden-Württemberg ein einheitliches und klar umrissenes „Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald“ mit einer  Größe von etwa 8.800 km² ausgewiesen. Der Landkreis Waldshut liegt zum Großteil innerhalb der ausgewiesenen Förderkulisse Wolfsprävention, in welcher Förderungen über die LPR grundsätzlich möglich sind. Ausgenommen von der Förderkulisse Wolfsprävention sind im Landkreis Waldshut die Gemeinden Dettighofen, Hohentengen, Jestetten und Lottstetten.

Innerhalb dieses Fördergebietes  besteht für Nutztierhalter und - halterinnen auf Grundlage der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) nun die Möglichkeit, Anträge zur Förderung von Maßnahmen zum  Herdenschutz als  Prävention vor Wolfsübergriffen  zu stellen.

 

Hinweise zum Umgang mit dem Wolf

Grundsätzlich stellen Wölfe keine Gefahr für den Menschen dar. Wölfe kommen nur in sehr geringen Dichten vor und vermeiden als vorsichtige Tiere gewöhnlich eine direkte Begegnung mit Menschen. Da sie Menschen bereits über große Distanzen wahrnehmen, ist eine Begegnung zwischen Mensch und Wolf daher auch in Wolfsgebieten eine Seltenheit.
Hinweise, wie Sie sich verhalten können, falls es dennoch zu einer Begegnung zwischen Mensch und Wolf kommt, finden Sie auf der Internetseite des Umweltministeriums.

Wölfe sind äußerst anpassungsfähige Tiere. Dennoch gibt es Verhaltensweisen, die ein konfliktfreies Zusammenleben mit dem Menschen beeinträchtigen und daher nicht akzeptiert werden können. Erfahren Sie hier, welche Verhaltensauffälligkeiten das betrifft und wie der Schutz von Weidetieren bei gehäuften Übergriffen in einer Region verbessert werden kann.

Meldung bei Sichtung eines Wolfs

Wolfshinweise melden Sie bitte an die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) :

Telefon:  0761 4018-274
(Anrufbeantworter der FVA – wird regelmäßig abgehört.)

E-Mail: info@wildtiermonitoring.de

Handlungsempfehlungen bei Rissverdacht durch Wolf oder sonstige Wolfshinweise

Wenn Sie Hinweise auf die Anwesenheit eines Wolfes, insbesondere den Verdacht eines Wolfsrisses an einem Nutztier oder auch an einem Wildtier erlangt haben sollten, bitten wir Sie, dies schnellstmöglich mitzuteilen.

Dem nachfolgenden Ablaufschema können Sie die diesbezüglichen Erreichbarkeiten (Telefon oder E-Mail) der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) entnehmen.

Die in dem Ablaufschema erwähnten Wildtierbeauftragten sind Mitarbeiter des Kreisforstamtes des Landratsamtes Waldshut und wie folgt zu erreichen:

Valentin Platten : Tel. : 0174 6984724    Email

 

Ansprechpersonen

Als oberste Naturschutzbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) für das Wolfsmanagement in Baden-Württemberg zuständig

Die FVA übernimmt im Auftrag des UM das Monitoring, die Herdenschutzkonzeption und den Bereich Wissenstransfer und Kommunikation.

Hinweise melden / Kontakt Monitoring: 0761 4018-274 | Mail: info@wildtiermonitoring.de

Fragen zum Herdenschutz/ Kontakt Herdenschutzberatung: 0761 4018-471 | Mail: Herdenschutz.FVA-BW@forst.bwl.de

 

Fachbereich Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde) im Landratsamt

Bei Fragen zur Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Förderanträge und Zuwendungen für Herdenschutzmaßnahmen:

 

 

Herdenschutz und Zaunförderung

Grundlage für den Umgang mit dem Wolf sind die nationalen und internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen, die ihm einen starken Schutzstatus gewähren. Gleichzeitig leistet die Weidetierhaltung einen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft. Um die Weidetiere vor Übergriffen zu schützen, ist die Umsetzung eines wolfsabweisenden Herdenschutzes die erste und wichtigste Maßnahme. Hierfür bietet das Land Umsetzungsempfehlungen, Beratungsangebote sowie finanzielle Förderungen. Grundlage für eine Förderung von Maßnahmen der Wolfsprävention ist die Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg (LPR)

Innerhalb der Förderkulisse Wolfsprävention ist die korrekte Einhaltung der Grundschutzvorgaben zum Zeitpunkt des Übergriffes Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung. Dies gilt für Schafe, Ziegen und landwirtschaftliches Gehegewild. Sofern für Weiden von Rindern, Pferden und Neuweltkameliden eine Förderung erfolgt ist, gelten auch für diese Weiden die entsprechenden Vorgaben.

 

Auf den beiden nachfolgend genannten Internetseiten erhalten Sie umfassende Erläuterungen zum Herdenschutz allgemein, insbesondere aber zum präventiven Schutz mittels Elektrozäunen:

Allgemeine Fördervoraussetzungen

  1. Die Bewilligungssumme muss min. 200 € pro Jahr und Antragsteller betragen. Die max. Bewilligungssumme beträgt pro Antragsteller 30.000 € im Jahr.
  2. Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren.
  3. Material darf erst beschafft werden, wenn die Maßnahmen bewilligt wurde.
  4. Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich der Mittelzuweisung. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

 

 

Informationen zum Wolf, Ablauf einer Förderung und Antragsformulare