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Natura 2000 — FFH-Mähwiesen

Natura 2000 ist ein europäisches Schutzgebietsnetz auf Grundlage der Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 und der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie aus dem Jahr 1992. Die Staaten der Europäischen Union haben sich damit die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Bewahrung des Naturerbes in Europa für zukünftige Generationen zum Ziel gesetzt. Nach Vorgaben der beiden Richtlinien sind die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, Maßnahmen für die Erhaltung bestimmter Arten und Lebensraumtypen (LRT), wie der „Mageren Flachland-Mähwiese“ und der „Berg-Mähwiese“, zu treffen und darauf hinzuwirken, dass ein günstiger Erhaltungszustand gewahrt bleibt bzw. wieder hergestellt wird (vgl. Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg).

„Magere Flachland-Mähwiesen“ und „Berg-Mähwiesen“ gehören zu den artenreichsten Lebensräumen unserer Kulturlandschaft. Der Schwerpunkt der Verbreitung von FFH-Mähwiesen in Deutschland und Europa liegt in Baden-Württemberg. Baden-Württemberg hat somit sowohl bundes- als auch europaweit eine besondere Verantwortung für die Erhaltung dieser Lebensräume. 

Hier finden Sie fertige Natura 2000-Managementpläne für FFH-Gebiete.

FFH-Mähwiesen sind in aller Regel durch die landwirtschaftliche Nutzung als extensive Heuwiesen entstanden. Je nach Standortbedingungen wurden sie meist ein bis zwei Mal jährlich abgemäht und vorwiegend mit Stallmist gedüngt. Um den Pflanzenbestand in der Zusammensetzung einer FFH-Mähwiese guter Ausprägung zu erhalten, ist die extensive Bewirtschaftungsweise mit i.d.R. ein bis zwei Schnitten und vorsichtigem bis keinem Düngemitteleinsatz fortzusetzen. Der erste Schnitt soll frühestens zur Blüte der bestandsbildenden Gräser stattfinden, je nach Standort i.d.R. zwischen dem 10. Juni und dem 30. August. In Sonderfällen sind andere Mahdzeitpunkte geeignet.

Für FFH-Mähwiesen gilt ein gesetzlicher Schutz, der sich aus dem europäischen Recht ableitet. Die Zustandsverschlechterung der FFH-Mähwiesen durch Nutzungsänderungen, wie z.B. Intensivierung, zu frühe erste Mahd oder häufigere Schnitte bei gleichzeitig höherer Düngung, widerspricht den naturschutzrechtlichen Vorschriften. In diesen Fällen gilt es die Nutzungsintensität zu reduzieren.

Die Bewirtschaftung von FFH-Lebensraumtypen wie der FFH-Mähwiese ist gemäß den Agrarumweltprogrammen MEKA (neu: FAKT) und der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) förderfähig. 

Magere Flachland-Mähwiese in Gündelwangen Kaltenmeier
Magere Flachland-Mähwiese in Gündelwangen

Ihre Ansprechperson:

Sina Pünger, Tel.: 07751/86-3212

Berg-Mähwiese in Dachsberg Frisch
Berg-Mähwiese in Dachsberg