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Verfahren im Naturschutz

Eine der zentralen Aufgaben der Naturschutzverwaltung ist es, unverträgliche Veränderungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zu verhindern. Vor diesem Hintergrund benötigen alle Abbauvorhaben wie zum Beispiel Kiesgruben und Steinbrüche sowie Geländeauffüllungen eine Genehmigung. Materialentnahmen genehmigen wir nur, wenn ein geeignetes Rekultivierungskonzept vorliegt.

Der Rhein mit seinen zum Teil sehr naturnahen Uferbereichen ist ein sehr sensibler Lebensraum. Die Erhaltung des Rheinufers als Brutstätte und Habitat für seltene Tierarten ist ein Ziel des Naturschutzes. Die Errichtung von Bootsanlegeplätzen und Steganlagen steht somit oftmals im Widerspruch zu den Naturschutzzielen. Es ist Aufgabe der Naturschutzverwaltung dafür Sorge zu tragen, dass solche Anlagen nur im Einklang mit den Belangen des Naturschutzes genehmigt werden.

Verfahren im Naturschutz

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