Von wenigen Ausnahmen abgesehen, dürfen Vermessungen um neue Flurstücksgrenzen festzulegen, nur von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erledigt werden. Mit den Daten der Vermessungsbüros wird bei uns das Liegenschaftskataster auf den neuen Stand gebrcht.
Die Ergebnisse dieser Vermessung werden in einem Fortführungsnachweis festgehalten. Auf Grundlage dieses Fortführungsnachweises und eines notariellen Kaufvertrages, kann eine Eigentumsänderung ins Grundbuch eintragen werden.
Neben den Kosten für das von Ihnen beauftrage Vermessungbüro, fällt für die Übernahme der neuen Grenzen in das Liegenschaftskataster eine Fortführungsgebühr an.
Die Höhe der Gebühren für Vermessung und Fortführung wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Unter anderem sind das Bodenwert, Flächengröße oder die Anzahl neuer Grenzpunkte. Grundlage dafür ist die Gebührenverordnung MLR.
Eine Liste der in Baden-Württemberg zugelassenen öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren finden Sie hier.