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Informationen zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb

Die EU hat die hygienerechtlichen Anforderungen an die gewerbliche Schlachtung im Herkunftsbetrieb europaweit angepasst: So können auch Schafe und Ziegen unter Nutzung einer mobilen Einheit geschlachtet werden.

Landwirten soll es so leichter gemacht werden, gewerblich zu schlachten. Für die Tiere bedeutet das mobile Schlachten weniger Verlade- und Transportstress: In der vertrauten Umgebung des heimischen Betriebs ist deshalb grundsätzlich eine besonders tierschonende Schlachtung möglich. Damit kommen mobile Schlachtungen auch dem Wunsch von immer mehr Verbraucherinnen und Verbrauchern nach hohen Tierschutzstandards nach.

Wer Interesse an einer mobilen Schlachtung im Herkunftsbetrieb hat, benötigt dafür eine behördliche Genehmigung vom Veterinäramt. Pro Schlachtvorgang können bis zu

  • drei Hausrinder oder
  • sechs Hausschweine oder
  • drei Pferde oder
  • neun Schafe / Ziegen

gewerblich geschlachtet und dann direkt in einen zugelassenen Schlachtbetrieb gefahren werden.

Die entsprechenden Formulare und weitere Informationen finden Sie unter https://www.landkreis-waldshut.de/veterinaeramt-und-lebensmittelkontrolle/bereiche-lebensmittelkontrolle/fleischhygiene/schlachtung-im-herkunftsbetrieb/

 

Der Antrag kann auch online gestellt werden.