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Roter Bus fährt entlang grüner Wiesen mit Kühen im Hintergrund

Personenbeförderung Unternehmen

Personenbeförderungsrecht

Das Amt für Wirtschaft und Mobilität ist Genehmigungsbehörde von Beförderungsdiensten der Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen sowie Personenkraftwagen im Linienverkehr und den Linienverkehrsgenehmigungen nach §42 PBefG (Genehmigungswettbewerb). Ebenfalls werden über die Genehmigungsbehörde ÖPNV-Tarife, Fahrpläne etc. genehmigt.