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Drei Personen mit Fahrrädern am Rheinufer

Foto-Wettbewerb RadelFuchs 2025

Mach mit und zeig dem RadelFuchs deinen Lieblingsort!

Du liebst es, mit dem Fahrrad unterwegs zu sein und dabei die schönsten Ecken unseres Landkreises zu entdecken? Dann mach mit bei unserem Fotowettbewerb im Rahmen des Stadtradelns. Zeige uns deinen schönsten Ort – ob Naturidylle, historisches Bauwerk oder ein verstecktes Juwel – und gewinne tolle Preise!

So funktioniert’s:

  1. Registriere dich fürs Stadtradeln 2025.
  2. Fahre mit dem Rad zu deinem Lieblingsplatz in Landkreis Waldshut und mach ein Foto davon. Wichtig: Das Foto muss im Landkreis Waldshut aufgenommen sein und einen direkten Bezug zum Fahrradfahren haben. Mindestens ein Fahrrad oder Teile eines Fahrrads müssen auf dem eingereichten Foto sichtbar sein.
  3. Sende uns dein Bild bis zum 12. Juli 2025 per Mail an  radelfuchs@landkreis-waldshut.de und beschreibe kurz, warum dieser Ort für dich so besonders ist. Pro Teilnehmer sind bis zu drei Einsendungen erlaubt.
  4. Eine Jury wählt die drei schönsten Bilder aus.
  5. Die Gewinner werden am 29. Juli 2025 bekannt gegeben.

Mach mit und zeig uns die schönsten Seiten unseres Landkreises – natürlich mit dem Fahrrad!

Teilnahmebedingungen
Datenschutzhinweise

Teilnahmebedingungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs „RadelFuchs“ während der Aktion STADTRADELN vom 22.06.2025 bis 12.07.2025

Inhalt und Aufgabenstellung

Der Landkreis Waldshut veranstaltet im Rahmen der Kampagne STADTRADELN 2025 vom 22.06.2025 bis einschließlich 12.07.2025 die Fotoaktion „RadelFuchs“. Inhalt der Fotoaktion ist es, dem „RadelFuchs“ seinen Lieblingsort im Landkreis Waldshut zu zeigen. Aufgabe ist es mit dem Rad zu seinem Lieblingsplatz im Landkreis Waldshut zu fahren und ein Foto von diesem besonderen Ort zu machen. Das Bild bzw. bis zu max. drei Bilder dem Landkreis Waldshut mit Hinweis auf den Standort zukommen zu lassen.

Bildmotiv

Um dieses Thema darzustellen, muss mindestens ein Fahrrad oder Teile eines Fahrrads auf dem erstellten Foto dargestellt sein. Zudem muss der Standort hinreichend erkennbar sein. Es werden nur solche Fotos zur Fotoaktion zugelassen, welche den Teilnahme-bedingungen und dem Thema des Wettbewerbs entsprechen. Der Landkreis Waldshut behält sich das Recht vor, Fotos, welche gegen die genannten Punkte verstoßen, nicht an der Fotoaktion teilnehmen zu lassen.

Gewinn und Ermittlung der Gewinner

Eine Jury wählt unter allen Einsendungen die drei besten Bilder aus. Die drei Gewinner der Fotoaktion erhalten je ein „Genusskistle“ mit Produkten aus dem Landkreis. Einsender mehrerer Fotos werden als ein Teilnehmer gewertet und haben keine erhöhte Gewinnchance.

Voraussetzung zur Teilnahme

Alle Teilnehmenden des STADTRADELN 2025 im Landkreis Waldshut können mitmachen. Ausgenommen von der Teilnahme sind folgende Personen, sowie deren Angehörigen und Verwandten: Alle Mitarbeitenden des Bereichs Koordinationsteam STADTRADELN im Landkreis Waldshut, Amt für Kommunikation und Kultur und das Amt für Wirtschaft und Mobilität.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Bilder noch nicht veröffentlicht und/oder prämiert wurden. Bilder, die gegen das deutsche Recht verstoßen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Übermittlung der Fotos

Bitte schicken Sie Ihre Fotos nur digital und in maximaler Auflösung per E-Mail mit dem Betreff „RadelFuchs“ (unter Angabe des Standortes der Aufnahme) ausschließlich an radelfuchs@landkreis-waldshut.de. Einsendungen per Post oder auf digitalen Datenträgern können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht zurückgeschickt.

Akzeptieren der Teilnahmebedingungen

Mit der Einsendung des Fotos bestätigen die Teilnehmenden, die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

Einsendeschluss

Der Einsendeschluss für den Fotowettbewerb ist der 12.07.2025 um 23:59 Uhr. Alle Beiträge, welche nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Benachrichtigung von Gewinnern

Im Gewinnfall werden wir Sie gegebenenfalls kontaktieren und Sie um zusätzliche Daten bitten (vollständiger Name, Adresse), um den Gewinn an Sie versenden zu können oder zu einer Übergabe einladen zu können.

Veröffentlichung von Daten und Bildern

Sollten Ihre Daten bzw. Bilder für eine Veröffentlichung vorgesehen werden, werden wir Sie hierzu separat benachrichtigen und um Ihre Einwilligung bitten.

Urheberrecht und Rechteinräumung

Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb bestätigen Sie, alle Rechte an dem eingereichten Foto zu besitzen, die Einwilligung des/der Abgebildeten vorliegend zu haben (falls dritte Personen auf dem Bild abgelichtet sind, siehe § 22 KUG), sowie die inhaltlich richtigen Angaben der Bildeinsendung.

Bitte beachten Sie, dass Sie dem Landkreis Waldshut mit Bildeinsendung automatisch die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einräumen.

Haftung und Rechtsmittel

Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO
im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs/Gewinnspiels „RadelFuchs“ während der Aktion STADTRADELN


1. Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen:
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Landratsamt Waldshut, Kaiserstrasse 110, 79761 Waldshut-Tiengen;
E-Mail: post@landkreis-waldshut.de, Tel.: 07751 86-0


2. Zweck der Verarbeitung:
Ihre Daten werden verwendet, um den Wettbewerb/das Gewinnspiel „RadelFuchs“ durchzuführen. Dies umfasst u. a. die Prüfung der Teilnahmeberechtigung sowie die Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner. Im Gewinnfall werden wir Sie zudem kontaktieren und Sie um zusätzliche Daten bitten (vollständiger Name, Adresse), um den Gewinn an Sie zu versenden. Sollten Ihre Daten bzw. das Gewinnerbild veröffentlicht werden, werden wir Sie hierzu separat benachrichtigen und um Ihre Einwilligung bitten.


3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Die Verarbeitung Ihrer Daten (Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Dritte (s. unter 5.)) erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Ggf. werden Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erhoben (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO).


4. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Landratsamt Waldshut, Datenschutzbeauftragte Frau Christina Mutter, Tel. 07751 86-7200, E-Mail: datenschutz@landkreis-waldshut.de


5. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Ihre personenbezogenen Daten werden intern im Bereich Koordination STADTRADELN Landkreis Waldshut verarbeitet.


6. Übermittlung der personenbezogenen Daten in ein Drittland:
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in ein Drittland erfolgt grundsätzlich nicht.


7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre Kontaktdaten sowie weitere Daten, die Sie angegeben haben und die übermittelten Bilder werden spätestens einen Monat nach Versand des Gewinns an den Gewinner gelöscht. Kontaktdaten und Bilder von Personen, die nicht gewonnen haben, werden nach Auswahl des Gewinners gelöscht.
Für das Landratsamt Waldshut gilt, soweit es keine spezialgesetzlichen Regelungen gibt, der Aktenplan nach BERKAS und enaio.


8. Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Sollte die Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihre Einwilligung darstellen, so kann diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.


9. Betroffenenrechte:
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
a) Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
b) Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 21 DSGVO).
d) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO)


10. Pflicht zur Bereitstellung Ihrer Daten:
Werden die Daten nicht angegeben, kann keine Teilnahme sowie keine Kontaktaufnahme im Falle eines Gewinns erfolgen.
Sollten Sie von den genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der/die Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei dem/der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de, Telefon: 0711 6155410