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Bereits erreicht: Voruntersuchungen und Kostenzusage

Entlang der L 154 Albbruck – Görwihl kam und kommt es immer wieder auf dem Teilstück zwischen Hohenfels und Tiefensteiner Brücke zu Steinschlagereignissen. Die Steinschlagereignisse treten dabei hauptsächlich im Bereich vom ersten Tunnelbauwerk auf Höhe des „Ellenbühls“ bis zur Tiefensteiner Brücke auf und sind gekennzeichnet durch stein- bis blockgroße Abgänge.

Innerhalb der letzten Jahre gab es immer wieder Anzeichen für erkennbare Bewegungen einzelner Großblöcke bzw. Felsmassen. Diese wurden mittels geodätische Messpunkte ausgestattet und werden durch regelmäßige Kontrollmessungen in ihrer Bewegung überwacht. Die beobachteten Formationen weisen dabei  Felsgrößen bis ca. 1.500 m³ auf.

Im Juli 2013 kam es im Bereich der Tiefensteiner Brücke zu einem Felssturz durch einen Felsblock mit einem Volumen von ca. 3 m³, welcher anschaulich das bestehende Risiko im Hang verdeutlichte. Auch zuvor gab es immer wieder Steinschlagereignisse.

Das Ereignis im Jahr 2013 war Anlass für eine Begutachtung  durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau. Im Ergebnis wurde eine hohe bis sehr hohe latente Gefährdung der Albtalstraße festgestellt. Die Albtalstraße musste gesperrt werden.

Die einzelnen Etappen

  • Ingenieurgeologisches Gutachten des LGRB zur Steinschlag- und Felssturzgefährdung der Albtalstraße im Juni 2015:
  • Ingenieurgeologische Untersuchung und Risikoeinschätzung Geoplan im Januar 2016
  • FFH-Relevanzeinschätzung vom Büro für ökologische Landschaftsplanung im Februar 2016
  • Informationsveranstaltung vor Ort im Mai 2016
  • Ortsbegehung mit RP Schäfer, Landrat, Bürgermeister der betroffenen Gemeinden im September 2016
  • Anhörung der Naturschutzbehörden und –verbände zu FFH-Verträglichkeitsuntersuchung im Oktober 2016
  • Flächenermittlung für Sicherungsmaßnahmen als Grundlage der FFH-Verträglichkeitsprüfung im Januar 2017
  • Bürgerinformationsveranstaltung im März 2017
  • Ortsbegehung mit Verkehrsminister Hermann im August 2017
  • Spezielle Artenschutzprüfung und Natura2000-Verträglichkeitsstudie des Freiburger Institut für angewandte Tierökologie GmbH (FrInaT) im Januar 2018
  • Zuständigkeitsübertragung und Kostenzusage des Ministeriums für Verkehr zur Sanierung der Albtalstraße im Februar 2018. Das Landratsamt soll als zuständige Behörde die erforderliche Verkehrssicherung umsetzen.
  • Der Landkreis Waldshut richtet eine Personalstelle zur Koordination des Planfeststellungsverfahrens ein.
  • Ingenieurgeologisches Gutachten des LGRB zu erforderlichen Böschungs- und Hangsicherungsmaßnahmen im Einflussbereich der Albtalstraße im Mai 2018
  • Vor- und Entwurfsplanung der Felssicherungsmaßnahmen im Einflussbereich der Albtalstraße des Ingenieurbüros im Oktober 2018
  • Beauftragung der UVS und LPB im Februar 2019
  • Ergänzende Erfassungen der Flora und Fauna von März 2019 bis laufend Scoping-Termin im Juli 2019 zur Festlegung des Untersuchungsrahmens (Protokoll)
  • Beauftragung Schalltechnische Prognose Baulärm, Sichtfeldanalyse und Visualisierung, Genehmigungsplanung, Alternativendarstellung und weiterer umweltschutzrechtlicher Erfassungen von August bis 2019 bis März 2020
  • Ergebnisbericht der speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung und Natura2000-Verträglichkeitsstudie im November 2019
  • Schalltechnische Prognose Baulärm im Mai 2020
  • Konferenz mit Verkehrsministerium, Regierungspräsidium, Landrat, Bürgermeister der betroffenen Gemeinden und MdBs Schreiner und Schwarzelühr-Sutter sowie MdL Hartmann-Müller im Juni 2020
  • Laut Scoping-Termin geforderte Nachkartierung einzelner Arten und Biotoptypen in den Jahren 2021 und 2022
  • Abstimmung mit den umweltschutzrechtlichen Fachbüros und Einarbeitung der Nacherfassungen in die bestehenden Gutachten 2021 und 2022
  • Informationsaustausch zwischen dem Verkehrs- und Umweltministerium, dem Regierungspräsidium, den Bundes- und Landtagsabgeordneten, dem Landrat und den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden im Februar 2022
  • Vertreter der Salpeterbewegung pro Albtalstraße überreichen dem Landrat ein Alternativkonzept zur Sanierung der Albtalstraße im Frühjahr 2022
  • Das Alternativkonzept wird vom Straßenbauamt und von den beteiligten Fachbehörden und Fachbüros geprüft
  • Eine neue alternative Planung wird entwickelt. Ziel ist es, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen kostengünstiger, umweltverträglicher und mit einem geringeren Verfahrensaufwand zu realisieren.