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Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung

Das Amt für Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung übt die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen aus. Es ist Ansprechpartner für die Kommunen und führt Prüfungen durch. Hier werden zudem Wahlen und Abstimmungen vorbereitet und durchgeführt sowie Widersprüche von Bürgerinnen und Bürgern bearbeitet.

Die Rechnungsprüfung ist für eine wirksame Kontrolle der Kreisverwaltung und der Betriebe des Landkreises zuständig. Die Rechnungsprüfung untersteht unmittelbar dem Landrat. Sie ist unabhängig, nicht an Weisungen gebunden und hat ein umfassendes Auskunfts- und Informationsrecht.

Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung

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