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Wasserrecht und Wasserwirtschaft

Wir sind untere Wasserbehörde im Sinne des Wasserrechts und damit Ihr erster Ansprechpartner zu sämtlichen Themen rund um das Thema Wasser.

Die Regelung der Bewirtschaftung der Gewässer hinsichtlich ihrer Menge und Qualität ist unsere zentrale Aufgabe, sowohl bei Oberflächengewässern als auch beim Grundwasser. Durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung sind die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (§ 1 WHG).

Die Abteilung Wasserwirtschaft berät Kommunen und Private fachlich bei geplanten Maßnahmen und gibt in Anhörungsverfahren eine technische Stellungnahme ab.

Die Abteilung Wasserrecht führt wasserrechtliche Verfahren und ist Ansprechpartner für alle damit zusammenhängenden Fragen. Anträge sind bei ihr einzureichen.