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Bekanntmachungen und Kreisrecht

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Die aktuelle Bekanntmachungssatzung sowie alle gültigen Satzungen des Landratsamtes finden im Bereich Kreistag.

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Regionalverband Hochrhein-Bodensee

2. Öffentlichkeitsbeteiligung Anhörungsentwurf Regionalplan 3.1 Teilfortschreibung Freiflächen Photovoltaik vom 08.04.2025

Teilfortschreibung des Regionalplans Hochrhein-Bodensee
Entwurf zur 2. Anhörung der Teilfortschreibung 3.1 Freiflächen-Photovoltaik (Kapitel 4.7.3)

  • Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß
    § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 25. März 2025 in öffentlicher Sitzung den 2. Anhörungsentwurf für die Teilfortschreibung 3.1 Freiflächen-Photovoltaik des Regionalplans Hochrhein-Bodensee sowie die Durchführung des erneuten Beteiligungsverfahrens für die Teilfortschreibung 3.1 Freiflächen-Photovoltaik gem. § 12 LplG und § 9 ROG beschlossen.

 

Den Satzungsentwurf, den Textteil (Plansätze und Begründung), den Kartenteil (Raumnutzungskarte) und den Umweltbericht, die Synopse der Stellungnahmen aus der ersten Anhörung, weitere zweckdienliche Unterlagen sowie die digitalen Daten des Planentwurfs (im Shape-Format) finden Sie ab dem 16. April 2025 zur Einsicht und zum Herunterladen auf unserer Website unter https://hochrhein-bodensee.de/bekanntmachungen/.

Da wir bestrebt sind, den Papierverbrauch zu senken, erhalten Sie die Unterlagen ausschließlich in digitaler Form.

Sollten Sie während der 1. Anhörung eine Stellungnahme abgegeben haben, finden Sie diese in der Synopse unter Ordnungsnummer PV05.04, Landratsamt Waldshut,  zur Koordination an Amt 32

Die erneute Anhörung bezieht sich auf die geänderten Teile des Planentwurfs und ist auf diese beschränkt. Die Frist für Ihre Stellungnahme ist der

17. Juni 2025.

Wir bitten Sie um Ihre Stellungnahme zu den geänderten Teilen des Planentwurfs unter Angabe der Ordnungsnummer PV05.04 per Mail an beteiligung@hochrhein-bodensee.de. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG).

Mit Hinweis auf § 12 Abs. 2 LplG bitten wir Sie, Ihre Stellungnahme im Interesse eines zügigen Verfahrensablaufs umgehend abzugeben.

Sollte von Ihnen bis zu oben genanntem Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, gehen wir davon aus, dass Sie keine Anregungen bzw. Bedenken zu den Planungsunterlagen haben.

Für Rückfragen und Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Eine gute Abstimmung mit den kommunalen Planungsträgern ist uns besonders wichtig. Gerne bieten wir Ihnen an, auch die geänderte Planung in Ihren Gremien zu erläutern. Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie dieses Angebot wahrnehmen möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sebastian Wilske
Verbandsdirektor

Öffentliche Zustellungen

Sind Personen nicht unter ihrer gemeldeten Anschrift postalisch erreichbar, werden an sie gerichtete Dokumente des Landratsamts auf dieser Seite veröffentlicht. Sie gelten damit als öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellungen (PDF)