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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Das Landratsamt Waldshut ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Das Landratsamt Waldshut bemüht sich, die Vorgaben zu erfüllen und verpflichtet sich, kontinuierlich an der Erhaltung und insbesondere der Verbesserung der Barrierefreiheit zu arbeiten. Ziel ist es, die Informationen auf www.landkreis-waldshut.de und den weiteren oben genannten Webseiten soweit als möglich barrierefrei und auch für Menschen mit (Seh-)Beeinträchtigungen leicht zugänglich zu gestalten.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
  • Teilweise Dokumente, die seit dem 23. September 2018 eingestellt wurden
  • Videos haben oft nur einen und teilweise keinen Untertitel.
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.03.2023 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).

Diese Erklärung wird regelmäßig, zumindest jedoch einmal jährlich im Hinblick auf ihre Richtigkeit überprüft. Die Erklärung wurde zuletzt am 01.03.2023 überprüft.