ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Das Landratsamt Waldshut ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für
- www.landkreis-waldshut.de
- www.abfall-landkreis-waldshut.de
- migration-landkreis-waldshut.de
- gesundheitspark-hochrhein.de
- www.stattsofa.net
- www.natuerlich-waldshut.de
- patient-hochrhein.de
- www.grafschaft-hauenstein.info/startseite
- albsteig.de
- www.schluchtensteig.de
- www.noah-hilft.de
- gffh.de
- www.medienzentrum-landkreis-waldshut.de
- pflegestuetzpunkt.landkreis-waldshut.de/psp-wt/index.php
- www.wsw.eu
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Das Landratsamt Waldshut bemüht sich, die Vorgaben zu erfüllen und verpflichtet sich, kontinuierlich an der Erhaltung und insbesondere der Verbesserung der Barrierefreiheit zu arbeiten. Ziel ist es, die Informationen auf www.landkreis-waldshut.de und den weiteren oben genannten Webseiten soweit als möglich barrierefrei und auch für Menschen mit (Seh-)Beeinträchtigungen leicht zugänglich zu gestalten.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
- Teilweise Dokumente, die seit dem 23. September 2018 eingestellt wurden
- Videos haben oft nur einen und teilweise keinen Untertitel.
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
- Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.03.2023 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).
Diese Erklärung wird regelmäßig, zumindest jedoch einmal jährlich im Hinblick auf ihre Richtigkeit überprüft. Die Erklärung wurde zuletzt am 22.10.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.landkreis-waldshut.de oder einer anderen der oben genannten Websites auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Landratsamt Waldshut
Amt für Kommunikation und Kultur
Kaiserstr. 110
79761 Waldshut
E-Mail: medien@landkreis-waldshut.de
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer: 07751 86 7402 erreichen.
4. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.