Hinweis:
Für die Zulassung von Fahrzeugen aus der Ukraine in Deutschland, sowie für die Kfz-Haftpflichtversicherung ukrainischer Fahrzeuge, teilt das Bundesinnenministerium wie folgt mit:
- Informationen in deutscher Sprache
- Informationen in englischer Sprache
- Informationen in ukrainischer Sprache
Bei weiteren Fragen zur Zulassung Ihres Fahrzeugs helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Zulassungsstellen in Waldshut und Bad Säckingen gerne weiter. Diese sind telefonisch unter den Nummern 07751 86 2333 und 07751 86 2357, sowie per E-Mail unter zulassung-wt@landkreis-waldshut.de und zulassung-bs@landkreis-waldshut.de zu erreichen.
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Waldshut
Montag: | 07:30 - 12:30 Uhr |
Dienstag: | 07:30 - 12:30 Uhr |
13:30 - 18:00 Uhr | |
Mittwoch: | 07:30 - 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 07:30 - 15:30 Uhr |
Freitag: | 07:30 - 12:30 Uhr |
Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Schließung |
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Bad Säckingen
Montag: | 07:30 - 12:30 Uhr |
Dienstag: | 07:30 - 12:30 Uhr |
13:30 - 16:00 Uhr | |
Mittwoch: | 07:30 - 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 07:30 - 15:30 Uhr |
Freitag: | 07:30 - 12:30 Uhr |
Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Schließung |
Zulassungsbehörde
Die Zulassungsbehörden in Waldshut (Alfred-Nobel-Straße 1) und Bad Säckingen (Am Buchrain 5) sind zuständig für die Registrierung der Kraftfahrzeuge und Anhänger, sofern der Wohnort bzw. Hauptwohnung i.S. des Melderechtsrahmengesetzes oder der Aufenthaltsort des Antragstellers sich im Landkreis Waldshut befindet. Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person, Handelsunternehmen oder Behörde, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder der Dienststelle. Besteht im Inland kein Sitz, keine Niederlassung oder Dienststelle, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Wohn- oder Aufenthaltsort des Empfangsberechtigten.
Je nachdem, ob Sie ein Fahrzeug zulassen, ummelden, Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten vornehmen wollen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zur Fahrzeugzulassung:
Merkblatt für die Fahrzeugzulassung
Merkblatt für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens
Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug (SEPA-Verfahren)
Verfahren bei Kfzsteuer Rückständen
Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz
EU-einheitliche Fahrzeugdokumente seit 01.10.2005
Reservierung von Wunschkennzeichen
Hinweise:
Wiedereinführung des SÄK-Kennzeichens
Neuerungen bei der Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen ab dem 1.April 2015
Alte Kennzeichen - neue Klebesiegel
Änderung bei der Zuständigkeit über die Verwaltung der Kfz.-Steuer
Antragloses Verfahren für die Zulassung und Umschreibung von Fahrzeugen
Hinweise zur Umweltzone/Feinstaubplakette