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Fluglärm

Der Betrieb des 15 km von der Landkreisgrenze entfernt liegenden Flughafens Zürich ist für uns mit einer sehr hohen Flugverkehrsbelastung verbunden. Bis zum Erlass der Durchführungsverordnung durch das Bundesverkehrsministerium im Jahr 2001 erfolgten 95 % der Anflüge über unser Gebiet. Aber auch nach Einführung der Beschränkungen werden immer noch 3/4 der Landeanflüge über das Gebiet des Landkreises geleitet.

Diese Belastung ist aus der Sicht des Landkreises Waldshut eindeutig zu hoch. Völkerrechtlich muss jedes Land Lasten seiner eigenen Einrichtung grundsätzlich selbst tragen. Der Landkreis war und ist weiterhin bereit, Lasten, die nicht zumutbarerweise von der Schweiz getragen werden können, zu übernehmen. Die Schweiz hat aber bis heute die betriebstechnische Notwendigkeit, das deutsche Gebiet derart für Starts und Landungen in Anspruch nehmen zu müssen, nicht belegen können.

Der Flughafen betreibt mit Unterstützung des Kantons Zürich die Nordausrichtung mit dem Ziel, die Bevölkerungsmehrheit im Süden des Flughafens, die wirtschaftlich am meisten vom Flughafen profitiert, zu schonen. Gerade weil mit einer starken Zunahme des Flugverkehrs in den nächsten Jahren zu rechnen ist und der Flughafen eine Hub-Funktion anstrebt, fordert der Landkreis Waldshut weitere Maßnahmen zur Minderung der Fluglärmbelastungen. Durch eine ungehemmte Entwicklung der Flugverkehrsbelastung wäre der Tourismus, der im Südschwarzwald eine sehr wichtige Bedeutung hat, erheblich gefährdet.

 

Dokumente zum Fluglärm

Flugzeug

Ihre Ansprechperson:

Markus Lazarte, Tel.: 07751/86-3226

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Flughafen erhalten Sie bei der Flughafen Zürich AG.

Bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) können Sie Flugverläufe/Flugspuren abrufen: Deutsche Flugsicherung/Fliegen und Umwelt